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Thomas Hering
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Frage von Johanna B. •

Würde die Einführung einer Pauschalen Beihilfe in Hessen das Land als Arbeitgeber nicht attraktiver gestalten?

In Hessen zahlt eine gesetzlich versicherte Lehrperson jeden Monat ca. 700€ in die Krankenkasse. In den Nachbarländern Baden Württemberg und Thüringen sind es nur ca. 350€. Durch die dort eingeführte Pauschale Beihilfe werden nämlich 50% der Krankenkassenbeiträge pauschal vom Land zurück erstattet. Auch Nord Rhein Westfalen möchte dieses Modell bald einführen. Warum sollte also ein gesetzlich versicherter Beamter sich für Hessen entscheiden, oder dort noch lange verweilen?

Ihre Partei verweist als Alternative immer auf die hessische Sachleistungsbeihilfe. Durch sie erhalten gesetzlich versicherte Beamte aber nur "Im günstigsten Fall" 50% ihrer Krankenkassenbeiträge zurück. Also nur dann, wenn sie ständig krank wären oder der gesetzlichen Krankenkasse unnötig oft auf der Tasche liegen würden. Das ist unfair und unmoralisch.

Würde somit in Zeiten von Inflation und Fachkräftemangel die Einführung einer Pauschalen Beihilfe in Hessen das Land als Arbeitgeber nicht attraktiver gestalten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

mir geht es grundsätzlich um klare Standpunkte und klare Benennung, auch bei unbequeme Themen.

Bei Ihrer Frage ist das leider nicht mit einer einfachen und eindeutigen Beantwortung möglich, da der Ländervergleich aufgrund unterschiedlicher Ausgestaltung im Beihilfewesen und in der Schwerpunktsetzung problematisch ist.

Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt. Das sog. Hamburger Modell ist noch recht neu und nicht abschließend evaluiert.

Aus mehreren Gründen sieht auch der PKV-Verband das Hamburger Modell kritisch, da die gesetzliche Krankenversicherung den vollen Beitrag verlangt und nicht wie bei privaten Versicherungen Beihilfeergänzungstarife anbietet. Dort außerdem Berücksichtigung von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistung. Der PKV-Verband stellt außerdem auf die Bildung von Altersrückstellungen ab, um den Versicherungsschutz im Alter bezahlbar zu halten, während gesetzliche Krankenkassen dies nicht tun.
Zugebenermaßen sind dies verbandsbezogene Einlassungen, denen verschiedenen Sichtweisen und Grundausrichtungen gegenübergestellt und diskutiert werden können. Hier vermag ich keine abschließende und – wie eingangs dargelegt – einfache Bewertung vorzunehmen.

Auf die Vorteile der bisherigen Verfahrensweise in Hessen und Unwägbarkeiten anderer Modelle jedoch sei nochmals hingewiesen.

Was darüber hinaus gehende Bewertungen und Prüfungen betrifft, weise ich auf die Zielsetzung von CDU und SPD hin, das Thema anzugehen und die SL-Beihilfe zu evaluieren, wie explizit im Koalitionsvertag festgehalten:

„Auch das Beihilfewesen wollen wir weiterentwickeln. Den geltenden Leistungskatalog wollen wir überprüfen und bedarfsgerecht anpassen. Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte (sog. Sachleistungsbeihilfe) werden wir evaluieren. Außerdem prüfen wir die Möglichkeit, das Bemessungssatzsystem personenbezogen auszugestalten.“

 

Danke für Ihre Anfrage, der ich hoffentlich mit Argumenten und Hinweisen hilfreich begegnen und Ihnen antworten konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Hering

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