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Thomas Hering
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Frage von Felix B. •

Werden sie gegen das neue Versammlungsfreiheitsgesetz stimmen? wenn nein warum?

Guten tag Herr Hering,

Wie sie wissen soll am Samstag denn 11.03.2023 über das neue Versammlungsfreiheitsgesetz Gesetz im hessische Landtag abgestimmt werden.

Werden sie gegen das Gesetz abstimmen oder wie haben sie abgestimmt?

Warum haben sie sich nicht für mehr Überwachung von Polizisten bei Protesten eingesetzt?

Fals das gesetzte als verfassungsfeindlich Bewertet würde , wie teile des Bayrischen Versammlungsfreiheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht würde. (1)(2)

Welche folgen würden sie für sich ziehen?
Würden sie zurücktreten?

Danke für eine genaue und ehrliche Antwort

(1)https://netzpolitik.org/2023/demonstrationsrecht-der-protest-gegen-das-neue-hessische-versammlungsgesetz-wird-lauter/

(2) https://www.bundestag.de/resource/blob/895970/5d1d51f0d78ea735544f8f4a9058011e/Bayrisches-Verfassungsschutzgesetz-data.pdf

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Antwort von
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Guten Tag Herr B.,

in der kommenden Plenarwoche vom 21.-23.03.2023 findet die Zweite Lesung des Gesetzes zum Versammlungsrecht in Hessen statt. Das neue Gesetzesvorhaben soll im Rahmen der Sitzung auch beschlossen werden. Es löst das Bundesgesetz ab und orientiert sich am bestehenden Regelwerk von Schleswig-Holstein und nicht am bayrischen. Auch fließen Erkenntnisse der bisherigen Rechtsprechung ein.

Ich spreche mich für das von uns eingebrachte Gesetz aus und halte einen Großteil der Kritik daran für überzogen bzw. teilweise inkorrekt. So bezieht sich beispielsweise das Uniformverbot explizit auf einheitliche Kleidung, die aggressiv und einschüchternd wirkt und nicht auf jegliche Outfits, die eine Gruppenzugehörigkeit signalisieren sollen.

Auch das präventiv erlaubte Abfilmen des Versammlungsgeschehens aus der Luft und am Boden ist nichts Neues. Zudem sollen persönliche Daten nach der Versammlung unverzüglich gelöscht werden, außer wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person Handlungen vorbereitet, die zu einer erheblichen Gefahr führen. Die Hürde ist damit sogar höher als im bislang geltenden Bundesgesetz.

Eine bisher hin und wieder beanstandete Regelung, dass ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot als Straftat geahndet wird, wurde zudem im nun eingebrachten Gesetzesentwurf entschärft und zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft.

Die bewährte Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat schließt auch die Überprüfung legislativer Prozesse und Regelungen durch die Gerichtsbarkeit ein. Ebenso hat sich staatliches Handeln der Exekutive am Beispiel unserer Polizei an geltendes Recht, an die Gesetze zu halten. Dieses wiederum unterliegt ebenfalls der rechtsstaatlichen Kontrolle mit der Möglichkeit der Überprüfung polizeilicher Maßnahmen, was auch regelmäßig geschieht.

Diesem Rechtsstaat gehört mein Vertrauen ebenso wie mein Respekt gegenüber juristischen Entscheidungen, egal auf welcher Ebene und egal in welchem Zusammenhang.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hering MdL

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