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Thomas Hering
CDU
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Frage von Ingo C. •

Wann wollen Sie die Hessischen Beamten Verfassungskonform Bezahlen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Fragesteller Ingo,

gestatten Sie mir zunächst, aus dem Wahlprogramm, welches erklärter Willer der Hessischen CDU ist, zu zitieren:

“Wir stehen für eine leistungsgerechte und verfassungskonforme Beamtenbesoldung und eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. 
Durch das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 sind zwei wichtige und wesentliche Schritte zur verfassungsgerechten Besoldung in Hessen bereits erfolgreich umgesetzt worden. 
Wir setzen uns für die Fortführung des eingeschlagenen Weges für eine amtsangemessene Alimentation ein. Wir werden auf die bisherigen Maßnahmen, welche zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten geführt haben, weiter aufbauen, bis die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist.
Wir wollen das Beihilfewesen in Hessen weiterentwickeln. Hierzu soll der bisherige Leistungskatalog, insbesondere im Hinblick auf Neuregelungen für Aufwendungen für Psychotherapie, Vorsorge und Früherkennung ausgeweitete werden. Das Bemessungssatzsystem wollen wir personenbezogen gestalten. 
Das Zulagenwesen sowie die Bestimmungen zum finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit und Rufbereitschaft sollen vollumfänglich überarbeitet und neustrukturiert werden. Unser Ziel ist es, dass alle Arten von Zulagen (wie Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen) klar und übersichtlich für die Bediensteten geregelt sind. 
Da die Zulagen in einzelnen Berufsgruppen einen durchaus beträchtlichen Lohnbestandteil ausmachen, werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir diese ruhegehaltsfähig machen.“

Was das Zulagenwesen betrifft, wurde beim Dienst zu ungünstigen Zeiten deutlich (aber auch fällig) aufgestockt, Ruhegehaltsfähigkeit ist schon immer ein Anliegen von mir und Vortrag in Gremien.

Nochmals zur verfassungskonformen Bezahlung:

Bereits vor der ausstehenden Gerichtsentscheidung wurde in Hessen mit der Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit begonnen. Das begrüße ich als bisheriger Polizeibeamter sehr, muss aber auch erkennen, dass die aktuelle Kritik im Vorlagenbeschluss sich nicht absolut an zu niedriger Besoldung entzündet, sondern an dem zu geringen Abstand zur Sozialhilfe, was auch Rückschlüsse auf die hohen Sozialleistungen im Lande zuließe. In diesem Sinne warne ich vor einer Verschärfung aufgrund der ampelgesteuerten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, wonach Arbeit und Leistung anscheinend abgewertet werden.

Jetzt erhoffen wir uns von der finalen Gerichtsentscheidung auch die klare Festlegung der erforderlichen Kriterien, was die Ansprüche an Korrekturen betrifft. Bis dahin hat es Erhöhungen auf verschiedenen Leistungsfeldern gegeben. Neben ersten Schritten der Besoldungsanhebung auch gemäß Alimentationsprinzip bei familienbezogenen Leistungen und Höhergruppierung A5 in die A6.

Weitere Schritte sollen, sofern Bundespolitik nicht entgegengewirkt, folgen, wobei durch verantwortungsbewusster Haushaltsführung die hohen Mehrkosten gestemmt werden müssen, dann rund eine Milliarde Euro im Jahr. 
Bei kurzem Blick über den Tellerrand hinaus muss sich Hessen da nicht verstecken, sondern hat im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlicher Problemlage deutlich Weichen gestellt, um das zuvor beschriebene Mindestabstandsgebot umzusetzen.

Dies bitte ich abschließend als Signal zu verstehen, dass der Handlungsbedarf und Anspruch unserer treuen, verlässlichen Landesbeamten, zu denen ich mich auch heute noch angehörig und verbunden fühle, erkannt worden ist.

Somit schließe ich mit freundlichen Grüßen

 

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