Wenn es für Schäden durch rechtmäßiges staatliches Handeln keinen Schadenersatz gibt, ist es dann nicht erforderlich, den als Aufopferungsanspruch ins Gesetz zu schreiben?
Es handelt sich um eine Nachfrage zu Ihrer Antwort zur Kontrollquittung. Dass das Gesetz wegen der vorgezogenen Neuwahlen in dieser Wahlperiode nicht mehr verabschiedet wird, ändert nichts daran, dass sich die CDU/CSU in den Bundestagsberatungen gegen die Kontrollquittungen ausgesprochen hat und nach einem Wahlsieg der CDU/CSU auch in der nächsten Wahlperiode kein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in den Polizeigesetzen auch Anspruchsgrundlagen für Schäden durch rechtmäßiges Polizeihandeln enthalten sind. Beispiel § 59 ASOG Berlin. Wenn dem nicht so ist, wäre es dann nicht besser, diese Ansprüche als Aufopferungsanspruch in das Gesetz zu schreiben und Kontrollquittungen auszustellen, als die Quittungen zu verhindern?