Können Sie versichern, der Bundestagsverwaltung im Jahr 2017 alle Beteiligungen offengelegt zu haben, an denen Sie durchgerechnet mehr als 25 % der Anteile halten?
Wo genau auf Ihrer Webseite befinden sich Erläuterungen (also zusätzliche Angaben) zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben? Ich finde sie einfach nicht.
Woraus genau entnehmen Sie das Verständnis, dass die auf das Eigenkapital gebuchten Unternehmensgewinne/Verluste, gutgeschriebene Dividenden oder selbst feste Verzinsungen, selbst wenn sie verzögert ausgezahlt werden, keine meldepflichtigen Einkünfte sind?
Warum haben Sie der Bundestagsverwaltung nicht mitgeteilt, dass Sie Aufsichtsrat bei Save the Children Deutschland sind und eben nicht (mehr) ehrenamtlicher Vorstand? https://www.savethechildren.de/informieren/ueber-uns/unsere-struktur/aufsichtsrat/ Beziehen Sie hier Einkünfte?
In welche Stufe fallen die jährlichen Einkünfte aus den Unternehmen 218 S 3rd Street und der Atlanta?
Sehr geehrter Herr S.,
Bislang habe ich keine meldepflichtigen Einnahmen neben meinen Diäten, insbesondere auch nicht aus den Unternehmen 218 S 3rd Street und der Atlanta. Der Justitiar der Vermögensverwaltung stellt gegenwärtig zusammen, was ich nach den zukünftigen gesetzlichen Regelungen berichten soll und selbstverständlich werde. Dabei warten wir auf noch nicht vorliegenden Details und Antworten der Bundestagsverwaltung. Bislang waren indirekte Beteiligung im Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht dem Bundestagspräsidenten zu melden. Ich habe die Bundestagsverwaltung dennoch freiwillig auf diese Vermögensverwaltung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann