Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Christian H. •

Frage an Thomas Heilmann von Christian H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heilmann,

Wie ist Ihre Meinung zum neuen Paragrafen 28b Infektionsschutzgesetz, wie würden Sie abstimmen, falls es dazu kommt.

Mit freundlichen Grüßen Christian Herndl

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit der Einführung des § 28b in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) auseinandersetzen. Durch die Einführung des § 28b IfSG erhält die Corona-Notbremse Gesetzesrang. Steigt in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz auf über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen an, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen der Länder die in dem neuen § 28b IfSG vorgesehenen bundeseinheitlichen Maßnahmen.
Die Verabschiedung des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes und damit auch die Einführung des § 28b IfSG hatte ein Ziel: die dritte Welle zu brechen. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes befanden wir uns in einer Phase des exponentiellen Wachstums. Das bedeutet, mit jedem Schritt wächst die Zahl um ein Vielfaches an. Für die Ausbreitung des Coronavirus heißt das, die Zahl der Ansteckungen steigt ebenso rasant wie die Zahl der schweren Erkrankungen. Am Ende steigt auch die Zahl der Toten. Um dies zu verhindern braucht es bundeseinheitliche Maßnahmen, die mit dem aktuellen Bevölkerungsschutzgesetz effektiv ergriffen wurden. Ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Pandemie spiegelt ebenso die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin wider. Denn ein bundeseinheitliches Vorgehen war bereits in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang des Jahres angelegt. In der Praxis wurden die gemeinsamen Beschlüsse jedoch nur uneinheitlich, teilweise halbherzig und abweichend von den Vereinbarungen umgesetzt werden. Dadurch entstand eine gravierende Lücke im Schutz vor weiteren Infektionen mit Covid-19. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet, wonach ab einer 100er-Inzidenz bundeseinheitliche Maßnahmen greifen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nicht der einzige, aber der jedenfalls derzeit aussagekräftigste Wert zum Stand der Pandemie. Die Erkenntnisse der vergangenen Monate, die von der Pandemie geprägt waren zeigen: Dieser Wert erlaubt verlässliche Prognosen über die Pandemieentwicklung in unserem Land. Der R-Wert, mithin die Ansteckungsrate, und die Auslastung der Intensivstationen hängen mittelbar mit der Inzidenz zusammen. So folgt beispielsweise die Steigerung der Zahl der Intensivpatienten oder die Zahl der Todesfälle mit einer mehrwöchigen Verzögerung dem Anstieg der Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist zielgenau, weil sie tagesaktuelle Schwankungen, die auch zufallsbedingt sein können, ausgleicht. Sie ist außerdem für die Bürgerinnen und Bürger klar und nachvollziehbar und trägt somit zur Rechtssicherheit bei.
Die Erfahrungen dieses Frühjahrs haben bestätigt: anders als in anderen Ländern konnte unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahrt werden, die Maßnahmen haben sehr schnell gewirkt und wir stehen auch im Vergleich mit anderen Ländern derzeit relativ mit niedrigeren Fallzahlen da. Die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen war zudem angemessen, denn ab dieser Schwelle kann eine Eindämmung der Pandemie nur noch mit umfassenden bundeseinheitlichen Maßnahmen gelingen. Bei einer 100er-Inzidenz können die Gesundheitsämter die Kontakte von Infizierten nicht mehr nachverfolgen und Infektionsketten nicht mehr durchbrechen.
Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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