Frage an Thomas Heilmann von Sabine L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Heilmann,
wieso wird das Angebot der BVG immer weiter eingeschränkt? Wie soll man vernünftig mit dem gebotenen Abstand zur Arbeit kommen? Auch begibt sich mittlerweile ein Klientel an Personen, welche sich ansonsten im Park zu gewissen Getränken getroffen haben mehr und mehr in den Untergrund. Was wird für die Menschen getan, welche kein Auto haben? Ich höre da vom Senat nichts. Ich finde es gefährlich. Auch zu beachten ist, dass das Sexgewerbe geschlossen hat und ich inständig hoffe als Frau diesen Notstand nicht irgendwann ausbaden muss. Ich bitte sich dieser Problematik anzunehmen und um Antwort Ihrerseits, ob diesbezüglich schon Anstrengungen unternommen werden. Danke und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lindner
Sehr geehrte Frau Lindner,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe zu Zeiten von Corona auseinandersetzen.
Das Land Berlin und mithin der rot-rot-grüne Senat hat die Aufgabe, eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung durch Öffentliche Personennahverkehrs-Leistungen sicherzustellen. Hierbei geben Verkehrsverträge, unter anderem abgeschlossen mit der BVG, der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Recht, die Verkehrsleistungen zu bestellen und an die gegebene Nachfrage anzupassen. Die Senatsverwaltung steht diesbezüglich nach ihren Angaben im laufenden Austausch mit der BVG, um weiterhin eine verlässliche Mobilität gewährleisten zu können, gleichzeitig jedoch den empfohlenen Mindestabstand zwischen den Fahrgästen sicherzustellen. Aus diesem Grund ist es unerfreulich zu hören, dass Sie auf Ihrem Weg zur Arbeit eine gegenteilige Erfahrung machen mussten. Hierbei ist jedoch ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Zahl der Fahrten nach Angaben der BVG um 13 Prozent zurückgegangen sind, während das Fahrgastaufkommen um mehr als 70 Prozent einbrach, sodass eine Anpassung an das neue Aufkommen grundsätzlich geboten erscheint. Zudem hat die BVG auf den Linien U2 und U5 bis U9 den ursprünglichen Fünfminutentakt im Berufsverkehr wieder aufgenommen, sodass Sie zukünftig Ihren Weg zur Arbeit hoffentlich mit dem gebotenen Abstand zurücklegen können.
Die Kombination aus Maßnahmen durch die Polizei, der BVG und Videoüberwachung führten zuletzt zu einem Rückgang von Straftaten vor allem an U-Bahnhöfen. Diesen positiven Trend gilt es auch in Corona-Zeiten aufrechtzuerhalten und öffentliche Verkehrsmittel und Haltestellen vor Kriminalität zu schützen. Hierbei muss die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sicherstellen, dass sich die polizeiliche Tätigkeit, neben den erforderlichen Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz anlässlich der Corona-Krise, auch weiterhin hinreichend auf die Sicherheit in Verkehrsmitteln und an Haltestellen erstreckt. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Heilmann