Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Stefan M. •

Frage an Thomas Heilmann von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heilmann,

1 . im Rahmen des Angehoerigen-Entlastungsgesetz sieht der Gesetzesentwurf eine deutliche Benachteiligung von Selbstaendigen und Angestellten gegenüber Beamte.

Bei einem Bruttoeinkommen von 100 T€ haben Beamte eine höheres Netto als Angestellte / Selbständige

Während ein Bruttoeinkommen von 100.000 € bei einem alleinstehenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einem Nettoeinkommen von ca. 4.500 Euro und unter Berücksichtigung der zulässigen sekundären Altersvorsorgeaufwendungen zu einer unterhaltsrechtlichen Belastungsfähigkeit von ca. 970 € monatlich führt, würde ein Beamter ein Nettoeinkommen von 4.900 € und unter Berücksichtigung der zulässigen Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von ca. 1.192 € unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein.

Selbständige haben sogar nur ein Netto von ca. 3.700 €, da Rente aus dem Brutto gezahlt werden muß.

Beamte werden also bis 4.900 € verschon, Angestellt "nur" bis 4.500 €, Selbständige bis 3.700 €

Ist die Privilegierung von Beamten politisch gewollt?

Kann hier im Ausschuss Soziales vielleicht noch Einfluss genommen werden?

2. Die Einkommensgrenze kommt aus der Grundsicherung, also der ehemaligen Sozialhilfe und wurde im Jahr 2003 eingeführt. Wäre ein Dynamisierung auf die heutige Kaufkraft nicht ggf. sinnvoll?

3. Die Einkommensgrenze führt zu sozialer Ungerechtigkeit. In Ballungsgebieten ist dies kein außergewöhnliches Gehalt, in Randgebieten wohl jedoch schon. Die Konsequenz ist, dass Kinder von pflegebedürftigen Eltern aus Ballungsgebieten zum Elternunterhalt herangezogen werden, während Kindern aus strukturell schwächeren Regionen freigestellt werden, obwohl die Kaufkraft hier stärker sein kann.

Beispiel: Kind A lebt in München mit 101 T€ Brutto, Geschwisterkind B lebt in Klein-Musterdorf mit 70 €

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage an mich und weitere meiner Kolleginnen und Kollegen, in der Sie sich mit dem Gesetzesentwurf zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe auseinandersetzen. Der Ausschluss einer Unterhaltsheranziehung von Angehörigen mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ist grundsätzlich geeignet eine Entlastung der Angehörigen herbeizuführen und damit sehr zu begrüßen. Gleichzeitig äußern Sie nachvollziehbare Kritik an der Undifferenziertheit, die durch die pauschale Festsetzung der Einkommensgrenze entsteht. Diese Feststellung hat auch der Deutsche Anwaltsverein in seiner Stellungnahme getroffen und aufgezeigt, dass eine Pauschalisierung zu einer Besserstellung von Beamten, Richtern und Soldaten führen würde und gleich-zeitig angeregt, die Jahreseinkommensgrenze entsprechend der Kaufkraft anzupassen. Diese Stellungnahme wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zugeleitet und wird nun in die Beratungen, die nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen werden einfließen und hinreichend berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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