Frage an Thomas Heilmann von Lennart Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Heilmann,
als Wähler in Ihrem Wahlkreis möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie zu der Widerspruchslösung zur Organspende stehen.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage nach meiner Haltung zur Widerspruchslösung. Das Thema Organspende gehört zweifelsohne zu den schwierigen und höchstpersönlichen Themen. Aus diesem habe ich mich mit meiner Meinungsbildung schwer getan.
Bundesweit warten etwa 9.500 Patientinnen und Patienten auf eine Organspende. Vor diesem Hintergrund ist die Steigerung der Organspenden im Jahr 2018 auf circa 950 Organspenden sehr begrüßenswert, aber noch nicht ausreichend. Aus meiner Sicht ist es die Aufgabe der Politik hier einen breiten gesellschaftlichen Diskurs anzuregen und somit Aufmerksamkeit zu schaffen und eine Auseinandersetzung mit dem Thema anzuregen.
Nach der unter anderem vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jede Person als Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es wurde ein Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille erklärt. Entscheidend ist für mich in diesem Zusammenhang die Wahrung des Grundsatzes der Selbstbestimmtheit.
Die Widerspruchlösung sieht zum einen eine kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung insbesondere durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor. Hierdurch muss eine umfassende Information der Bevölkerung über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs gewährleistet werden. Zum anderen kann die Erklärung zur Organ- und Gewebespende jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen oder geändert werden. Damit bleibt meiner Ansicht nach das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden unangetastet und der Grundsatz der Selbstbestimmtheit gewahrt.
Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Ärzte nach Feststellung des Einritts des Hirntods unverzüglich eine Anfrage an das noch einzuführende Register, welches alle Spender beinhaltet, stellen müssen. Hierbei muss dringend eine Verfügbarkeit von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche sichergestellt werden. Überdies muss die Aktualität und Vollständigkeit dieses Registers laufend gewährleistet werden.
Aus meiner Sicht kann die Einführung einer Widerspruchslösung folglich, bei Gewährleistung der oben genannten Punkte, einen positiven Beitrag zur Steigerung der Bereitschaft zur Organspende innerhalb der Bevölkerung leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann