Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Dr. Lienhard W. •

Frage an Thomas Heilmann von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht

Fachleute sagen, um organisierte Kriminalität, z. B. von arabischen Clans in Berlin, zu bekämpfen: „Wir brauchen eine BEWEISLASTUMKEHR, wie in Italien. Dort müssen nicht die Ermittler nachweisen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, sondern der Verdächtige, dass es aus legalen Quellen kommt.“
Die große Koalition von CDU/CSU und SPD konnte sich nicht dazu durchringen, beim Aufspüren kriminell erworbener Vermögen die Beweislastumkehr einzuführen. Wie stehen Sie als für Berlin gewählter Bundestagsabgewordneter und ehemaliger Berliner Justizsenator zu diesem Thema?

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung haben wir einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung gemacht. Die Normierung in § 76 a IV StGB i.V.m. § 437 StPO, durch die Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtwidrigen Tat selbstständig eingezogen werden kann, bedeutet bereits faktisch eine Beweislastumkehr. Denn im Falle einer Anordnung zur Einziehung von Vermögen aufgrund eines Missverhältnisses zwischen dem Wert und den rechtmäßigen Einkünften, muss der Betroffene eine deliktische Herkunft bestreiten und entsprechende Beweise anbieten. Die Einziehung erfolgt hierbei nach pflichtgemäßem Ermessen der Gerichte im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. In diesen Fällen kann es bei verfassungsrechtlichen Bedenken der Gerichte in der praktischen Umsetzung dazu kommen, dass doch die Ermittler den Beweis erbringen müssen, ob das Vermögen aus deliktischen Handlungen stammt. Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist, dass die Einziehung von kriminellen Vermögen nicht mehr unter Zeitdruck während des Strafverfahrens erfolgen muss. Durch getrennte Verfahren ist es möglich, innerhalb der nötigen Zeit verschleiertes Vermögen ausfindig zu machen, und unabhängig davon Arrest zu beantragen.
Das Konzept des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung habe ich 2012 als Berliner Justizsenator erarbeitet und mich maßgeblich für die Durchführung eingesetzt. Aus diesem Grund freut es mich besonders, dass durch die Umsetzung ein großer Fortschritt bei der Kriminalitätsbekämpfung gelungen ist, wie die erheblichen Erfolge der Staatsanwaltschaft Berlin zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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