Frage an Thomas Heilmann von Matthias D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr MdB,
zu Ihrer Antwort v. 29.8.18. Dass Sie selber noch nicht gemerkt haben, dass Sportflieger Berlin überfliegen, wundert mich. Na, einmal googeln, schon haben Sie es:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/privatflugzeuge-ueber-berlin-und-wir-hoeren-die-motoren/13657872.html
Es geht auch nicht um „Verstöße“, der permanente Fluglärm durch Sportflieger über uns sind dauernde Verstöße! Fragen: Es wird viel Geld für die Lärmminderung gerade in Städten ausgegeben, wie kann es sein, dass reiche Privatflieger zu ihrem Vergnügen über uns hin-und-her fliegen dürfen, und wir Bürger haben den Lärm? Was passiert, wenn so eine in die Stadt abstürzt? Warum wird Berlin nicht umflogen?
Da Sie die DFL um Auskunft gebeten haben, machten Sie leider den Bock zum Gärtner, denn die DFS vertritt die Interessen des Luftverkehrs, wir Bürger sind ihr meistens egal: Die bundeseigene Deutsche Flugsicherung DFS, die „sonderpolizeiliche Aufgabe und somit hoheitliche wahrzunehmen…“ hat, müsste eigentlich auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinwirken“, § 29b Abs. 2 LuftVG. Von wegen! Prof. Scheurle, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung DFS ist gleichzeitig Präsident (!) des BDL, Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft, einer Lobbyorganisation der Airlines und Flughäfen.
https://www.bdl.aero/de/bdl/praesidium/
Ein Skandal, der Chef eines Bundesunternehmens ist gleichzeitig Cheflobbyistl! Das ist so, als ob der Präsident des Umweltbundesamtes auch Präsident der Automobillobby wäre. Ich kann mir vorstellen, wie sich bei Treffen im Präsidium des BDL sich die Herren zusammen mit Scheurle über Forderungen von uns Bürgern nach weniger Fluglärm kaputtlachen, Profit der Airlines geht vor. Sie sehen, von dort werden Sie keine Unterstützung bekommen, nur Ausreden hören.
Wie sehen Sie das?
Wann starten die CDU Berlin eine Initiative, um die gefährlichen und lauten Privatflieger über Berlin zu verbieten?
Sehr geehrter Herr Dr. Kießling,
in meiner Antwort habe ich nicht gesagt, dass mir die Thematik des Fluglärms durch Privatflug-zeuge unbekannt ist. Vielmehr habe ich zum Ausdruck gebracht, dass Sie der erste Anwohner sind, der sich mit dieser Angelegenheit an mich wendet. Zudem führen Sie an, ich hätte die Deutsche Flugsicherung (DFS) um Auskunft gebeten. Leider weiß ich nicht, wo Sie diese Information hernehmen. In meiner Antwort habe ich deutlich gemacht, dass ich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg angefragt habe. Hierbei handelt es sich um nationale Aufsichtsbehörden, die Bundesinteressen vertreten. Leider machen Sie erneut keine näheren Angaben, die ich bei Ihnen zur weiteren Bearbeitung erbeten hatte. Aus diesem Grund kann ich persönlich keine weiterführenden Auskünfte von den von mir angefragten Behörden erhalten.
Im Rahmen der Umsetzung des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der damit einhergehenden Festlegung der Lärmgrenzwerte um drei bis acht Dezibel für Propellerflugzeuge und Motorseglern, hat die Bundesregierung in Deutschland eine der strengsten Lärmgrenzwerte Europas festgelegt. Ein generelles Flugverbot für Privatflugzeuge an Wochenenden und zur Mittagszeit auf Bundesebene ist nicht vorgesehen, da hier eine bundesübergreifende Regelung nicht zielführend wäre. Vielmehr bietet die Landeplatz- und Lärmschutzverordnung den Ländern die Möglichkeit, den Flugbetrieb zum Schutz der Bevölkerung zu regulieren. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Landeplatz- und Lärmschutzverordnung können die Länder zusätzliche Einschränkungen für Privatflugzeuge einzuführen, um damit den Flugbetrieb einzuschränken. Da Regulierungen folglich auf Landesebene getroffen werden müssen, werde ich diesbezüglich die zuständige Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anschreiben. In diesem Rahmen werde ich erfragen, ob die Problematik des verstärkten Flugaufkommens durch Privatflugzeuge über Lichterfelde bekannt ist. Gerne lasse ich Ihnen eine Kopie des Schreibens zukommen und halte Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden. Schreiben Sie hierfür einfach eine kurze E-Mail an thomas.heilmann@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann