Haben auch Sie, wie so viele Ihrer Parteigenossen, vergessen, Ihre Nebeneinkünfte rechtzeitig zu melden?
Hallo Herr Hacker?
Wie wollen Sie das dem Wähler, der Sie ja für Ihre Hauptaufgabe, nämlich dem Deutschen Volk zu dienen bezahlt, erklären?
Ich erwarte von einem Abgeordneten, egal auf welcher Ebene, dass er sich ausschließlich auf die Tätigkeit beschränkt, für die er sich beim Wähler/Steuerzahler beworben hat und auch gewählt wurde, und dafür vom Bürger bezahlt wird!
Ein Angestellter darf ohne Genehmigung seines Arbeitgebers keine bezahlte Nebentätigkeit antreten. Das sind Gesetze, die sie von der Politik beschlossen haben!
Wen haben Sie eigentlich um Genehmigung Ihrer bezahlten Nebentätigkeiten gefragt?
Ihren Arbeitgeber, den Steuerzahler und Wähler sicher nicht.
Oder gilt dieses Gesetz für Volksvertreter nicht?
Wie ist es möglich, dass Sie bei der großen Anzahl Ihrer gemeldeten bezahlten Nebentätigkeiten überhaupt noch Zeit haben, für die Tätigkeit, für die Sie gewählt wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Cyrkel
Sehr geehrter Herr Cyrkel,
vielen Dank für Ihre Frage. Jedes Bundestagsmandat ist eine befristete Tätigkeit; keine Abgeordnete und kein Abgeordneter kann davon ausgehen, dass er oder sie nach vier Jahren wiedergewählt wird. Deshalb ist es richtig, wenn Kolleginnen und Kollegen - wie ich auch - ihren bisherigen Beruf weiter ausüben, um diesen nach dem Mandat weiter ausüben zu können. Die zeitliche Beanspruchung aus dem Bundestagsmandat lässt jede Nebentätigkeit nur in eingeschränktem Umfang zu. Allerdings sollte der Bundestag ja auch alle Alters - und Berufsgruppen in seiner Zusammensetzung repräsentieren - auch Angestellte, Selbständige und Unternehmer. Um dies zu gewährleisten und nicht ausschließlich Staatsbeamte im Parlament zu haben - diese haben ja kein Risiko bei einer zeitweisen Abwesenheit aus ihrem Beruf - sollte es Abgeordneten auch weiterhin möglich sein, in ihrer bisherigen Tätigkeit aktiv zu sein.