Frage an Thomas Hacker von Mark Z. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hacker,
Ich stelle mir als Bayreuther die Frage, wie Sie bei den Themen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht im Europaparlament abstimmen werden? - Ich hoffe, dass Sie ein Debakel wie die DSGVO verhindern, um Europa ein freies Internet für Gesellschaft und Wirtschaft zu erhalten. Uploadfilter und LSR wären beiden in höchstem Maße abträglich.
Mit freundlichen Grüße
Mark Zimmermann
Sehr geehrter Herr Z.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch. Entsprechend meiner Reaktion auf Ihre Twitteranfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass sich inhaltlich nichts an meiner Überzeugung zum Thema Uploadfilter oder Leistungsschutzrecht verändert hat.
Gern möchte ich jedoch die Möglichkeit nutzen hierzu genauer auszuführen. Als medienpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag sehe ich die Entwicklungen bezüglich des Uploadfilters als problematisch an. Sicherlich erscheint ein Uploadfilter für die Urheber und sonstigen Verwerter sinnvoll, da bereits Urheberrechtsverletzungen vor deren Eintritt verhindert werden würden.
Jedoch ist eine solche prophylaktische Maßnahme fragwürdig, da es auf Rechtsebene eigentlich keinen Bedarf an Verschärfungen gibt. Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung sowie dem sogenannten Notice-and-take-down-Verfahren gibt es ausreichendene und effektive Instrumentarien zum Schutz der Urheber.
Ein Uploadfilter erscheint vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht zumal ein Uploadfilter eine Zensur von Inhalten bedeutet. Die Meinungsfreiheit und mithin auch die Meinungsvielfalt werden mittels Algorithmen eingeschränkt. Zudem kann ein Uploadfilter schlechterdings nicht zwischen legalen und illegalen Inhalten im Bereich der Memes sowie bei Satire und Zitaten unterscheiden. Wir verstehen den Uplaodfilter daher als eine Form der automatisierten Zensur im digitalen Bereich.
Um die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen zu unterstreichen werden wir als Freie Demokraten zeitnah im Bundestag einen Antrag stellen, dass die Bundesregierung sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für die Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzt und damit ein Zeichen gegen Uploadfilter setzt.
Auch das Leistungsschutzrecht ist in der geplanten Form zu Hinterfragen. Aktuell würde es wohl darauf hinauslaufen, dass selbst bei der Verwendung von kurzen Textpassagen Abgaben an Urheber und Verleger zu leisten wären. Da jedoch häufig auch schon in den Links Textpassagen enthalten sind, käme dies de facto einer Linksteuer gleich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner ausführlicheren Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hacker