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Thomas Hacker
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Frage von Florian K. •

Frage an Thomas Hacker von Florian K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Hacker,

"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

So steht es jedenfalls in unserem Grundgesetz. In der Realität wird der Schutz unserer Feiertage jedoch immer stärker ausgehöhlt. Der Wegfall des Buß- und Bettages oder die Ausnahmen bei den verkaufsoffenen Sonntagen seien hier als Beispiel genannt. Diese schleichende Entwicklung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der stetig zunehmenden Ökonomisierung aller Bereiche unserer Gesellschaft, die wirtschaftliche Interessen über das Wohl des Menschen stellt. In diesem Zusammenhang ist auch die geplante Änderung des bayerischen Feiertagsgesetzes kritisch zu sehen.

Wie stehen Sie zu der geplanten Änderung?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Karl-David

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Karl-David,

vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Feiertagsgesetzes. Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich lange Zeit für einen späteren Beginn bestimmter stiller Tage eingesetzt, um die Vorabende nicht mit einem Tanzverbot zu belasten, das niemandem hilft. An Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie Buß- und Bettag beginnt der Schutz des Stillen Tages nun um 2.00 Uhr und nicht schon um Mitternacht. Andere Feiertage sind nicht betroffen. Nach unserer Ansicht wird durch die Lockerung niemand in seiner Glaubensausübung behindert oder in seinem religiösen Empfinden gestört. Denn der „gefühlte Stille Tag“ beginnt mit dem Morgen oder mit dem Aufstehen und nicht automatisch um Mitternacht. Beide großen Kirchen haben uns frühzeitig bekundet, dass sie diese Regelung mittragen können. Es geht keineswegs darum, christliche Traditionen anzutasten oder den Schutz von Feier- und Sonntagen auszuhöhlen. Weitere Einschränkungen bei Sonn- und Feiertagen lehnen wir ab. Übrigens: Bis 2005 begannen die stillen Tage Gründonnerstag, Allerheiligen und Volkstrauertag mit dem Beginn der Sperrstunde erst um 1.00 Uhr. Seit der Rücknahme dieser einen Stunde auf 0.00 Uhr an allen Stillen Tagen konnte zumindest ich keine stärkere Rolle der Stillen Tage im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Ebenso wenig wird sich die jetzt vorgenommene Veränderung an „normalen Arbeitstagen“ wie Aschermittwoch, Gründonnerstag oder Buß-und Bettag auf die Gesellschaft als Ganzes oder auf die Kirchen auswirken.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hacker, MdL

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