Wie stehen Sie zu der Abschaffung der steuerfreien Jahresfrist für Kryptowährungen?
Sehr geehrter Herr Gebhart,
als Ihr Wähler im Wahlkreis wende ich mich heute mit einem Anliegen an Sie, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Es betrifft die von der SPD geforderte Abschaffung der steuerfreien Jahresfrist bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen.
Ich appelliere daher an Sie, sich in Ihrer Fraktion und im Bundestag für den Erhalt der Jahresfrist und gegen eine Erhöhung der Besteuerung von Kryptowährungen einzusetzen. Deutschland braucht mutige, innovationsfreundliche Regeln – keine Abschreckung.
Mit freundlichen Grüßen
Boris K.

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die vorgeschlagene Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten im Wege der Abgeltungsteuer ansprechen. Derzeit unterliegen Gewinne aus der privaten Veräußerung von Kryptowerten, sofern sie innerhalb eines Jahres erzielt werden, der Besteuerung als sonstige Einkünfte mit dem individuellen progressiven Steuersatz. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind entsprechende Gewinne steuerfrei. Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten, die durch Mining selbst erzeugt wurden, gelten hingegen grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese steuerrechtliche Einordnung ergibt sich aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Mai 2022, das zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 aktualisiert wurde.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde der Vorschlag eingebracht, Kryptowert-Erträge in den Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer zu überführen. Nach unseren Verhandlungen ist diese Forderung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart