Thomas Gebhart
Thomas Gebhart
CDU
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Frage von Sascha K. •

Warum haben Sie dem Antrag zugestimmt, obwohl die Mehrheit absehbar nur mit AfD-Stimmen zustande kam, und wie bewerten Sie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Grundgesetz sowie europäischem Recht?

Am 29. Januar 2025 wurde im Bundestag ein Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen. Der Antrag erhielt eine knappe Mehrheit, die nur durch die Unterstützung der AfD zustande kam. Diese Abstimmung hat eine breite öffentliche Debatte ausgelöst, da es das erste Mal ist, dass ein Antrag mit AfD-Stimmen eine Mehrheit fand. Zudem gibt es rechtliche Bedenken, ob die beschlossenen Maßnahmen mit dem Grundgesetz sowie mit europäischem Recht, insbesondere der EU-Grundrechtecharta und der Genfer Flüchtlingskonvention, vereinbar sind. Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten eine klare Einordnung dieser Entscheidung. Ihre Antwort trägt zur Transparenz und zur Einschätzung der rechtlichen und politischen Konsequenzen dieses Beschlusses bei.

Thomas Gebhart
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

Worum geht es? Unter anderem in der Sicherheits- und Migrationspolitik müssen Entscheidungen getroffen werden, damit vorhandene Probleme in unserem Land gelöst werden. Es muss uns gelingen, illegale Migration zu begrenzen und zu stoppen, damit wir unser Land nicht überfordern. Auch ist klar, dass diejenigen, die zu uns kommen, sich an die Regeln halten müssen, so wie wir das von jedem anderen in unserem Land auch erwarten. Deswegen wollen wir beispielsweise durchsetzen, dass abgelehnte und ausreisepflichtige Straftäter nicht mehr auf freien Fuß kommen. 

Ich will genauso deutlich folgendes betonen: Die meisten Menschen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, achten unseren Rechtstaat und haben sich gut integriert. Millionen von Menschen mit ausländischen Wurzeln, die bei uns leben, bereichern unser Land, sind nicht mehr wegzudenken und sind wichtiger Teil unseres Landes!

Unsere Forderungen, die in der letzten Woche im Bundestag zur Abstimmung gekommen sind, sind nicht neu. Das Zustrombegrenzungsgesetz haben wir im September vergangenen Jahres bereits in den Bundestag eingebracht. Wir appellieren an die politische Mitte im Bundestag – FDP, SPD und Grüne – gemeinsam mit uns die bestehenden Probleme zu lösen. Ich setze auf die Vernunft der demokratischen Parteien im Bundestag. Aber sollen wir unsere Anträge, von denen wir inhaltlich überzeugt sind, nur deshalb nicht zur Abstimmung stellen, weil die Falschen zustimmen könnten? Das würde bedeuteten, dass uns die Möglichkeit genommen würde, eigene Anträge einzubringen.

Was Ihre Frage zum Grundrecht auf Asyl nach Art. 16 GG angeht: Artikel 16 unseres Grundgesetzes besagt ja heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt. Insofern geht es uns darum, dass solche Personen, die kein Einreiserecht haben und bei den Grenzkontrollen (die es ja schon gibt) festgestellt werden, abgewiesen werden. Ich halte dies für vereinbar mit bestehendem Völkerrecht und EU-Recht.

Für mich ist glasklar: Eine Zusammenarbeit mit der AfD wird es nicht geben! Weder vor der Wahl noch nach der Wahl. Das steht für mich völlig außer Frage, denn eine Zusammenarbeit wäre in keinster Weise mit meinen Wertvorstellungen vereinbar. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungserzählungen in Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Die AfD redet über Menschen mit Behinderung in einer Weise, dass mir schlecht wird. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern ein politischer Gegner.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gebhart

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