Thomas Gebhart
Thomas Gebhart
CDU
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Frage von David E. •

Wie begründen Sie ihr Abstimmungsverhalten zum gestrigen Entschließungsantrag in Bezug zur europäischen Freizügigkeit, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und internationalen Vereinbarungen?

Wie sehen Sie die langfristigen Auswirkungen dieses Beschlusses auf die europäische Zusammenarbeit und die Grundwerte der EU, insbesondere in Bezug auf das Prinzip der Freizügigkeit und den Schutz von Menschenrechten? Glauben Sie, dass eine pauschale Zurückweisung von Migranten ohne Asylprüfung im Einklang mit den europäischen Verpflichtungen steht, insbesondere in Bezug auf das Recht auf Schutz vor Verfolgung? Wie bewerten Sie die mögliche Umsetzung des Beschlusses in Bezug zum Schengener Übereinkommen? Wie stellen Sie sicher, dass der drastische Ansatz des Beschlusses – insbesondere die konsequente Zurückweisung von Migranten ohne Asylprüfung – nicht zu einem Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit führt? Wie vereinbart sich der Beschluss mit der globalen Verantwortung Deutschlands, die im Rahmen von internationalen Vereinbarungen wie dem Globalen Migrationspakt oder den Zielen der Agenda 2030 zu mehr internationaler Zusammenarbeit verpflichtet ist?

Thomas Gebhart
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E., Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt. Insofern geht es uns darum, dass solche Personen, die kein Einreiserecht haben und bei den Grenzkontrollen (die es ja schon gibt) festgestellt werden, abgewiesen werden. Ich halte dies für vereinbar mit bestehendem Völkerrecht und EU-Recht. 

Mit freundlichen Grüßen 
Thomas Gebhart

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