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Thomas Gebhart
CDU
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Frage von Eric W. •

Guten Tag Herr Gebhart, das neue Tierschutzgesetz sieht untenstehende Punkte nicht vor und erlaubt weiterhin den Kastenstand von Muttersauen. Stimmen Sie dem zu?

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Aktuell liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Bundestag noch nicht zur Beratung vor. Nachdem der Bundesrat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz abgegeben hat, befasst sich zunächst die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es abzuwarten, ehe ich konkrete Aussagen zu den Vorschlägen der Gesetzesänderung mache.

Vorwegstellen kann ich jedoch, dass aus Sicht der CDU/CSU Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze der Welt hat. Tierschutzthemen müssen wir noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln. 

Für Rückfragen stehe ich gerne unter thomas.gebhart@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gebhart

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