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Thomas Gebhart
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Frage von Christine V. •

Frage an Thomas Gebhart von Christine V. bezüglich Energie

Guten Tag,
ich habe folgende Frage an Sie - was werden Sie konkret unternehmen um die älteren Photovoltaikanlagen, bei denen die Einspeisevergütung in den nächsten Jahren auslaufen weiter zu fördern? Es wäre eine unsinnige Energie- und Materialverschwendung diese einfach still zu legen. Leider ist der Aufwand zur Umrüstung für den Eigenverbrauch noch zu teuer und die Umbaumaßnahmen zu aufwändig.
Somit sollte schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden, damit wertvolle Recourcen weiter genutzt werden.
Freundliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 auf einen Zielkorridor für erneuerbare Energien verständigt, um einen Anteil von 65% Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Diese Vorgaben werden derzeit im EEG-Entwurf zum EEG 2021 umgesetzt. Parallel wird auf EU-Ebene ein ambitionierterer Ausbau diskutiert (Green-Deal). Sobald diese europäischen Vorgaben hinreichend konkret sind (also Ziele und Verteilung über die Mitgliedsstaaten festgelegt sind) werden wir diese selbstverständlich auch in nationales Recht umsetzen.

Mit der nun anstehenden EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht angepasst. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann jedoch auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiepolitische Zieldreieck - Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit - weiterhin eingehalten wird. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können. In den nun laufenden parlamentarischen Beratungen befasst sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag intensiv mit dem Gesetzentwurf und den vielfältigen Änderungswünschen (z. B. ein ambitionierterer Ausbaupfad), die an uns herangetragen werden. Unser Ziel ist dabei, zu einer sinnvollen und ausgewogenen Lösung im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks zu kommen. Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich aktuell noch keine abschließende Aussage zu den älteren Photovoltaikanlagen machen kann, da sie Bestandteil der Diskussionen im Bundestag sind.

Gerne können Sie sich unter thomas.gebhart@bundestag.de direkt an mich wenden. Ich werde Sie dann nach Abschluss der Beratungen gerne über die Ergebnisse und Gründe informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart

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