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Frage von Giuseppe D. •

Frage an Thomas Gebhart von Giuseppe D. bezüglich Innere Angelegenheiten

Stimmt der Bericht, daß die große Koalition im Eilverfahren die Sonderrechte für "Bundesgesundheitsminister" Jens Spahn in der "Corona-Bekämpfung" über den 31. März 2021 hinaus verlängern will? Eine entsprechende Vorlage werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt, berichtete die “Rheinische Post” vorab am Freitag. Wird es eine öffentliche Sitzung dazu geben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D. L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Am 18.11.20 hat der Deutsche Bundestag das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Der Bundestag hat dies öffentlich beraten. Die Dokumentation der Beratungen im Ausschuss inkl. der öffentlichen Anhörung finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestag. In der Mediathek des Deutschen Bundestages finden Sie zusätzlich die Debatten im Plenum.

Wir haben mit dem verabschiedeten Gesetz der Koalitionsfraktionen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff des Infektionsschutzgesetzes präzisiert und konkretisiert. Konkret benennen wir 17 spezifische Einzelmaßnahmen, die es den Landesregierungen erlauben, auf einen Anstieg der mit dem Coronavirus infizierten Personen zu reagieren. Zu diesen Einzelmaßnahmen gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie. Dabei muss permanent abgewogen werden zwischen einerseits den Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, also in diesem Fall das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen und andererseits weiteren Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind.

Für Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mein Abgeordnetenbüro unter thomas.gebhart@bundestag.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart

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