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Thomas Gebhart
CDU
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Frage von Lutz L. •

Frage an Thomas Gebhart von Lutz L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Gebhart,

Sie äuserten am 11. Juni 2018 im Petitionsauschuß folgendes:
"Dabei sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Thomas Gebhart (CDU), die Gesundheitsgefährdungen des Cannabis-Missbrauches seien erwiesen. Im Falle einer Legalisierung, so der Staatssekretär, sei ein Anstieg der Zahl der Konsumenten zu befürchten, da die generalpräventive Wirkung des Verbotes verloren ginge."

Hierzu hätte ich folgende Fragen:
1.
Woher nehmen sie die die Erkenntnis daß ein Anstieg der Konsumentenzahlen im Falle einer Legalisierung ansteigt. Dabei meine ich nicht ihre Befürchtungen sondern wissenschaftliche Untersuchungen, die diese Befürchtung mit Fakten unterlegen.

2.
Dies würde mich vor allem in Zusammenhang mit den Feststellungen, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, in folgender Untersuchung dargelegt hat.
"Legalisierung von Cannabis Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten
in ausgewählten Ländern"
Dort wird u.a. folgendes ausgeführt:
“dass die Verfolgung einer strikten Drogenpolitik wenig bis keinen Einfluss auf das Konsumverhalten hat”. Vielmehr “wiesen einige der Länder mit den strengsten gesetzlichen Regelungen einige der höchsten Prävalenzraten* im Hinblick auf den Drogenkonsum auf, während Länder, die eine Liberalisierungspolitik verfolgen, einige der niedrigsten Prävalenzraten aufwiesen”.
https://www.bundestag.de/resource/blob/675688/4ba9aed6de8e9633685a1cdc2d823525/WD-9-072-19-pdf-data.pdf
Welche wissenschaftliche Erkenntnisse haben Sie also, daß die in anderen Ländern gemachten Erfahrungen auf Deutschland nicht zutreffen und der Konsum im Fall einer Legalisierung zunehmen würde.

3.
Sie sprechen von einer generalpräventiven Wirkung des Verbotes in Bezug auf Cannabis. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Sie, daß diese generalpräventive Wirkung wirklich existiert.
Dies würde mich vor allem vor dem Hintergrund der seit Jahrzehnten steigenden Konsumentenzahlen, vor allem bei jungen Erwachsenen interessieren, da dort laut letzten Untersuchungen ca. 46% Erfahrung mit Cannabiskonsum haben.
https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/die-drogenaffinitaet-jugendlicher-in-der-bundesrepublik-deutschland-2019/

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus.

L. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.

Maßgebliches Kriterium für die Frage der Unterstellung ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Da die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs medizinisch erwiesen sind, lehnt die Bundesregierung eine Legalisierung der Verwendung von Cannabis zu Genusszwecken ab.

Hingewiesen wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken des missbräuchlichen Cannabiskonsums. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen.
Die veröffentlichte (vom BMG an die LMU München in Auftrag gegebene) Studie „Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis)“, die den aktuellen Forschungsstand zum Thema Cannabis zusammenfasst, bestätigte die Risiken des Cannabiskonsums zu Rauschzwecken. Die Studie zeigt ein detailreiches Bild unterschiedlich ausgeprägter Risiken für akuten und chronischen Cannabis-Konsum im Bereich der Somatik, Kognition, Abhängigkeitsentwicklung, psychischer Störungen (Angststörungen, Depressionen und Suizidalität, bipolare Störungen, Psychosen) sowie der sozialen Folgen (z. B. Bildungschancen, Fahrtüchtigkeit) auf. Besondere Risiken liegen im frühen Konsumbeginn in der Adoleszenz, in intensiven Gebrauchsmustern sowie im Co-Konsum von Tabak. Zusammenfassend wird ein erhöhtes Risiko für negative psychische, organische und soziale Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Cannabis zu Rauschzwecken gesehen. Eine nicht geringe Zahl von Personen sucht wegen eines problematischen Gebrauchs von Cannabis die ambulanten und stationären Einrichtungen des Suchthilfesystems in Deutschland auf.

Für die generalpräventive Wirkung der Strafandrohungen des BtMG spricht der hohe Anteil von Personen, die niemals illegale Drogen konsumieren. Auch bei der Aufnahme neuer psychoaktiver Stoffe in die Anlagen zum BtMG hat sich gezeigt, dass die Verbreitung und Verfügbarkeit der jeweiligen Stoffe in Folge der Unterstellung unter das BtMG zurückging. Auch die von Ihnen angeführte Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „Legalisierung von Cannabis – Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten in ausgewählten Ländern“, WD 9-30000-072/19, belegt nichts Gegenteiliges. In der Veröffentlichung wird vielmehr ausdrücklich aufgeführt, dass auch in den dort genannten Ländern noch keine Daten zur langfristigen Entwicklung der Konsumraten vorliegen. Nach den Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes bleibt auch für diese Länder abzuwarten, ob es sich bei um kurzfristige Abweichungen handele oder ob die jeweiligen Gesetzesänderungen tatsächlich zu einer langfristigen Änderung des Konsumverhaltens führen. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass neben der Gesetzgebung auch andere Faktoren den Drogenkonsum bestimmen; ferner, dass es bedingt durch die Art der Datenerhebung an der Vergleichbarkeit der erhobenen Daten fehlen könne und dass die Aussagekraft fraglich sein könne.

Zudem sind die bestehenden Verbotsregelungen des Betäubungsmittelrechts in die von der Bundesregierung verfolgte ausgewogene Drogenpolitik eingebettet, die auf Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität basiert. Alle Elemente dieses ganzheitlichen Ansatzes dienen gemeinsam dem Ziel, den Konsum illegaler Drogen auf ein möglichst niedriges Niveau zu reduzieren. Gerade mit Blick auf die 12-Monats-Prävanlenzraten des Cannabiskonsums in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen sowie der Gruppe der 18- bis 25-jährigen Erwachsenen (siehe hierzu auch das Info-Blatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2019“ vom 1. Juli 2020) ist dem Bundesministerium für Gesundheit ein um-fassender Gesundheitsschutz ein besonderes Anliegen.

Mit besten Grüßen
Thomas Gebhart

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