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Thomas Gebhart
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Frage von Alexandra O. •

Frage an Thomas Gebhart von Alexandra O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gebhard, als gewählter Ansprechpartner meiner Region wende ich mich mit einer Sorge an Sie: Es wurde mir zugetragen, daß den beiden Partei-übergreifenden!! demokratischen Organen, nämlich Change.org und compact, die im digitale Zeitalter uns Bürgern eine aktive Mitsprache-Plattform bieten, die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll?! Können Sie mich beruhigen, oder mir erklären, wie soetwas möglich sein sollte?!
Zu meiner Person: Ich bin Rentnerin, 66 Jahre und Mutter von 3 Kindern und Enkeln, und bin glücklich außer dem Wahlkreuz meine Meinung vertreten zu können. Das ist doch ein schützenswertes Allgemeingut in einer Demokratie! Mit Grüßen und guten Wünschen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch. Ich stimme mit Ihnen überein, dass es für eine demokratische Gesellschaft von großem Wert ist, wenn ein Austausch und Kommunikation auch digital möglich ist. Grundsätzlich begrüße ich daher auch Initiativen, Vereine und Organisationen, die ein solches demokratisches Miteinander unterstützen.
Für die von Ihnen angesprochene Gemeinnützigkeit gilt jedoch: Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte entscheiden darüber, ob ein Verein die formale Gemeinnützigkeit erhält bzw. behält. Gleichwohl finde ich, dass wir uns fragen müssen, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Betätigung im Rahmen der Gemeinnützigkeit noch den aktuellen Entwicklungen standhalten. Hier bietet die neuerliche Rechtsprechung allerdings klare Aussagen für eine vernünftige Abgrenzung von gemeinnütziger und politischer Betätigung. Politische Betätigung kann nur Nebenzweck eines gemeinnützigen Vereins sein. Das gilt es kritisch regelmäßig zu prüfen. Eine solche Prüfung findet auch durch die zuständige Finanzverwaltung statt.
Wir haben im Koalitionsvertrag auch die Stärkung des Ehrenamts vereinbart, wozu natürlich auch die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts gehört. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, hier einen ganzheitlichen Aufschlag vornehmen zu wollen, der die gesamte Palette der Fragen – Ehrenamtskatalog, Pauschalen und Betätigungsfelder – enthalten muss. Im Rahmen dieses Prozesses werden wir uns auch die Frage zu stellen haben, ob aus der Rechtsprechung zusätzlicher Handlungsbedarf entsteht.
Mit den besten Grüßen
Thomas Gebhart

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