Frage an Thomas Gebhart von Dieter V. bezüglich Gesundheit
Herr Dr. Gebhart,
in der Sitzung des Petitionsausschusses zur Cannabispetition wurden Sie gefragt, ob die Regierung/CDU der These zustimmt, dass die Verbotspolitik gescheitert ist.
Sie verneinten, mit der Begründung, dass es in Deutschland einen hohen Anteil von Menschen gibt, die noch nie Cannabis konsumiert haben.
Sollte dies eine gültige Begründung für Ihre Ablehnung der These sein, dürfte es in Ländern mit liberaler Cannabispolitik nicht viele Menschen geben, die noch nie Cannabis konsumiert haben (oder zumindest weniger).
Jedoch belegen alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen, dass die Cannabisprohibition die Prävalenzraten des Konsums nicht beeinflusst und somit nicht vor den Gefahren von Cannabis schützt. Das schreibt der Schildower Kreis - unterschrieben von ca. der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessoren und vielen weiteren Experten - auf seiner Website www.schildower-kreis.de/manifest. Dementsprechend gibt es in Ländern mit liberaler Cannabispolitik einen im Durchschnitt gleich hohen Anteil von Menschen, die noch nie konsumiert haben, als in Ländern mit repressiver Cannabispolitik. Sprich Ihre Begründung war vollkommen sinnlos.
Meine erste Frage: haben Sie diesen vollkommen logischen Zusammenhang nicht erkannt, oder haben Sie vorsätzlich sinnlos argumentiert?
Anstatt zumindest den Großteil der Nachfrage durch einen kontrollierten Markt zu decken, überlässt die Regierung das Angebot vollständig dem Schwarzmarkt, wo ein Großteil der Produkte mit teilweise tödlichen Streckmitteln versehen wird. Ihre Politik schützt also nicht nur nicht vor den nicht tödlichen Gefahren von Cannabis, sondern schafft indirekt auch noch zusätzliche, tödliche Gefahren.
Meine zweite Frage: Und der CDU/Regierung geht es tatsächlich um den Gesundheitsschutz, ja?
D. V.
Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 21.6.2018. Ich beantworte sie wie folgt:
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen beschränkt das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe die Verwendung von Suchtstoffen auf ausschließlich medizinische und wissenschaftliche Zwecke und verbietet u.a. den Anbau, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Cannabis zu Rauschzwecken. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Übereinkommen ratifiziert und ist an die darin enthaltenen völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden.
Zu Frage 1 hinsichtlich einer Legalisierung von Cannabis
Schon aus den oben angeführten rechtlichen Gründen ist eine Cannabislegalisierung zu Rauschzwecken nicht möglich. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine Legalisierung von Cannabis zu Rauschzwecken zu einer Zunahme der Konsumentenzahlen und des medizinischen Behandlungsbedarfs führen würde. Im Falle einer staatlichen Festlegung, dass es sich um eine legale Substanz handelt, und dem damit gegebenen Signal an die Öffentlichkeit, würden gerade in einem Land mit hohem Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau wie Deutschland die gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums verharmlost und die öffentliche Wahrnehmung, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen, entsprechend beeinflusst und geprägt. Präventive Bemühungen im Suchtbereich würden damit konterkariert.
Die Annahme, durch eine Legalisierung von Cannabis zu Rauschzwecken würde dem Schwarzmarkt und der (organisierten) Kriminalität der Boden entzogen, kann schon grundsätzlich, aber auch im Hinblick auf neuere Daten nicht nachvollzogen werden. Erste Erfahrungen aus Uruguay stützen diese These nicht, sie deuten eher darauf hin, dass weiterhin auf dem Schwarzmarkt erhältliche Cannabis-produkte in sehr großem Umfang angeboten und nachgefragt werden.
Eine staatliche Überwachung und Kontrolle würde bei einem in Folge einer Legalisierung anzunehmenden Nebeneinander von staatlich kontrollierten Märkten und Schwarzmarkt deutlich erschwert.
Zu Frage 2 hinsichtlich Gesundheitsschutz
Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs sind medizinisch erwiesen. Auch neuere Studien haben Cannabis als nicht unbedenklich bewertet. Hingewiesen wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken des missbräuchlichen Cannabiskonsums. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Die kürzlich veröffentlichte Studie „Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis)" bestätigt erneut die Risiken des Cannabiskonsums zu Rauschzwecken. Die Studie zeigt ein detailreiches Bild unterschiedlich ausgeprägter Risiken für akuten und chronischen Cannabis-Konsum im Bereich der Somatik, Kognition, Abhängigkeitsentwicklung, psychischer Störungen (Angststörungen, Depressionen und Suizidalität, bipolare Störungen, Psychosen) sowie der sozialen Folgen (z.B. Bildungschancen, Fahrtüchtigkeit) auf.
Zu beachten ist ferner, dass die Konsumprävalenzen bei Alkohol und Tabak um ein Vielfaches höher liegen als bei Cannabis. Dies erklärt das Ausmaß der gesellschaftlichen Folgeschäden und spricht für die Wirksamkeit des bestehenden Cannabisverbots.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart