Frage an Thomas Gebhart von Karl-Heinz M. H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Gebhart,
als Betriebswirt und Nationalökonom mit einem Abschluß in Politologie wünsche ich mir eine
starke Stimme von Ihnen
1. gegen die schleichende Abschaffung von Bargeld - für die Stärkung der Bürgerrechte
2. für eine Beschränkung der Bankenmacht bzw. klare Regulierungen
3. die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für Betriebsrenten.
Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung zu diesen Themen mit bzw. ws können wir gemeinsam für die Stärkung der Demokratie tun.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
K. M. H.
Diplom-Betriebswirt - Diplom-Volkswirt - M.A.
Industriekaufmann
Unternehmensberater - Trainer - Coach
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die drei Punkte, auf die ich gerne eingehen möchte:
1. Eine Abschaffung von Bargeld stand nie zur Debatte und wird es mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch nicht geben. Darüber herrscht innerhalb der Fraktion Konsens und auch meine ganz persönliche Meinung ist glasklar: Das Bargeld bleibt.
2. Angesichts weltweiter Finanzströme und -verflechtungen brauchen wir eine internationale Finanzmarktregulierung, die Stabilität schafft und faire Wettbewerbsbedingungen für Banken sichert. Bei den zahlreichen Regulierungsmaßnahmen im Finanzsektor ist die Bundesregierung zum Teil neue Wege gegangen. Daher wollen wir überprüfen, ob die Regulierungsziele tatsächlich erreicht wurden. Ziel muss eine einfache und zielgenaue Regulierung der Finanzmärkte sein. CDU und CSU wollen auch verbliebene Regulierungslücken schließen. Dies betrifft vor allem die sogenannten Schattenbanken, also Unternehmen, die Bankdienstleistungen anbieten, aber keine Banken sind. Wir wollen, dass für sie überall die gleichen Regeln wie für klassische Kreditinstitute gelten. Dafür brauchen wir auf internationaler Ebene die Verständigung auf eine sachgerechte Regulierung der Schattenbanken.
Gemeinsam mit unseren EU-Partnern schützen wir die Menschen bei Bankenpleiten. Mit der Einlagensicherung sind bis zu 100.000 Euro pro Bankkunden geschützt. Der Europäische Abwicklungsmechanismus verhindert zudem das Risiko, dass Steuerzahler für notleidende Banken aufkommen müssen. Die geltende Abwicklungs- und Einlagensicherungsrichtlinie muss in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die Risiken im europäischen Bankensystem deutlich zu reduzieren.
3. Zum diesem Thema haben mich bereits einige Zuschriften erreicht. Ich persönlich empfinde es auch als ungerecht. Daher habe ich in der Sache bei meinen Fallkollegen nachgehakt. Demnach hat sich eine Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag am 27. Januar 2016 ausführlich mit der Problematik der vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge, wie z.B. Betriebsrenten, und auf Direktversicherungen befasst. Die Arbeitsgruppen Gesundheit sowie Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag sowie die Bundesfachausschüsse Gesundheit und Pflege sowie Arbeit und Soziales der CDU Deutschlands haben sich im letzten Jahr nochmals intensiv des Themas angenommen. Darüber hinaus hat der 29. CDU-Parteitag im Dezember letzten Jahres in Essen beschlossen: „Beschluss C 159: Keine doppelte Belastung bei der Auszahlung der privaten Lebens- und Rentenversicherungen. Die Belegung von Lebens- und Rentenversicherungsleistungen mit Steuern und Sozialabgaben ist einer erneuten Prüfung zu unterziehen, soweit die Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge aus dem Netto-Einkommen der Versicherten gezahlt wurden, mit dem Ziel, eine Doppelbelastung zu unterbinden.“ Diese Prüfung, insbesondere wegen der großen finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung, dauert noch an.
Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die im meinen Augen ungerechte Doppelverbeitragung von Direktversicherten ein Ende nimmt.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart