Frage an Thomas Gebhart von Peter K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Gebhardt
mir ist es wichtig, von Ihnen als Kandidatin in meinem Wahlkreis Folgendes von Ihnen zu erfahren:
Frage 1:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses
Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Frage 2:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und
Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven
Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Frage 3:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen
Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von
Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Frage 4:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der
Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Frage 5:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen
Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert
werden?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Keller
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte teilen Sie mir Ihre E-Mailadresse mit, damit ich Ihnen eine persönliche Antwort zukommen lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der großen inhaltlichen Nähe der Fragen werde ich diese gebündelt beantworten.
Der Einsatz militärischer Mittel kann in unserer unruhigen Welt erforderlich sein, um Sicherheit zu schaffen, die Menschenrechte zu schützen und den Terrorismus zu bekämpfen. Hierbei arbeitet Deutschland eng mit Partnern – etwa in der NATO und der EU – zusammen. Solche Sicherheitspartnerschaften beruhen auf Gegenseitigkeit. Dass bedeutet auch, dass man sich gegenseitig Verteidigungstechnologien – also auch verschiedene Waffen – nutzbar macht.
Es gibt auch Kooperationen, die über den Bereich der NATO oder der EU hinausgehen. Die Lieferung von Waffen an die Peschmerga half und hilft im Kampf gegen den IS und konnte vielen Jesiden und anderen Menschen das Leben retten. Es ergibt ebenfalls Sinn, Sicherheitskräfte, die in Afghanistan oder Mali von der Bundeswehr im Kampf gegen den Terror ausgebildet werden, auch mit deutschen Waffen auszustatten. Gerade für solche Drittstaaten gelten strengste Waffenexportregeln. Für den Bereich der Kleinwaffen sind diese zuletzt im Sommer 2015 durch entsprechende Grundsätze der Bundesregierung weiter verschärft worden. Diese Grundsätze beinhalten weitergehende grundsätzliche Exportverbote und umfangreiche Dokumentationspflichten etwa über den Verbleib der Waffen bei Ausnahmen vom Exportverbot. Um die Weiterverbreitung von Kleinwaffen auf globaler Ebene zu bekämpfen, setzen wir auf unsere Partner und Regionalorganisationen: Wir wollen ihre Kapazitäten stärken, Waffen und Waffenlager besser zu sichern, illegale Waffenströme zu verfolgen und zu unterbinden und illegale Waffenbestände zu vernichten.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es zu Rüstungsexporten:
„Bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für unser Regierungshandeln verbindlich. Über ihre abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverzüglich unterrichten. Die Entscheidung darüber, wem gegenüber die Unterrichtung erfolgt, liegt beim Deutschen Bundestag. Darüber hinaus werden wir die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zusätzlichen Zwischenberichts verbessern. Wir setzen uns für eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europäische Harmonisierungen müssen so umgesetzt werden, dass sie die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten.“
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung eine sehr verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibt.
Schon aufgrund der Vorgaben im Grundgesetz fühlten sich alle Bundesregierungen dem Prinzip einer restriktiven Exportkontrolle verpflichtet. Das deutsche Exportkontrollsystem ist international als eines der strengsten weltweit anerkannt. Die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig und unterliegt strengen gesetzlichen Kriterien, u.a.
nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, den im Jahre 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossenen "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" sowie dem im Dezember 2008 verabschiedeten „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". Bei allen Ausfuhrgenehmigungen werden außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitische Aspekte sorgfältig abgewogen. Der jährliche Rüstungsexportbericht sowie der halbjährlich vorgelegte Zwischenbericht der Bundesregierung sorgen für die notwendige Transparenz und werden nun noch schneller dem Bundestag vorgelegt. Über die Genehmigungen des Bundessicherheitsrates wird das Parlament seit Frühjahr 2014 unverzüglich unterrichtet.
Wie alle Länder hat Deutschland strategische Interessen, die es im Interesse der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger wahren muss. Nicht erst seit einiger Zeit zunehmenden Krisenherde, z.B. im Nahen Osten und in der Ukraine zeigen, dass Deutschland für die Landesverteidigung seine wehrtechnischen Kernfähigkeiten erhalten muss. Hierfür bedarf es einer leistungsfähigen und technologisch auf dem neuesten Stand befindlichen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie. Diese ist angesichts EU-weit sinkender Verteidigungsausgaben auch auf Exporte angewiesen.
Rüstungsexporte sind insbesondere auch ein legitimes Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik, etwa um einen Völkermord zu verhindern oder um die Voraussetzungen zu schaffen, damit in einer Region humanitäre Hilfe geleistet werden kann. Aktuelles Beispiel sind die deutschen Waffenlieferungen an die kurdischen Peschmerga im Irak. Diese Rüstungsexporte haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, das brutale Vordringen des Islamischen Staats zumindest zum Teil zu stoppen.
Zehntausende Menschen konnten so vor Vertreibung, Versklavung und Tod bewahrt werden. Auch wenn ein Land einen Beitrag für die Sicherheit Deutschlands und der NATO leistet und eine gefährdete Region stabilisiert, rechtfertigt dies gegebenenfalls die Lieferung von Waffen und Technologien.
Eine besondere Herausforderung ist die bessere Koordinierung und effizientere Ausgestaltung der gemeinsamen Rüstungs- und Verteidigungsaktivitäten auf EU-Ebene. Auch insofern stimme ich mit der oben ausgeführten Stellungnahme der Kirchen überein. Die EU-Staaten geben in der Summe zwar fast so viel Geld für ihre Verteidigung aus wie die USA, erreichen aber wegen zersplitterter nationaler Interessen nicht annähernd die gleichen sicherheits- und verteidigungspolitischen Ergebnisse. Daher bedarf es, wie auch von den Kirchen ausgeführt, einer Konsolidierung der nationalen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) begrüßt die deutlich gewachsene Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen, insbesondere die zeitnähere Berichterstattung der Bundesregierung, sowie die Informationen über positiv beschiedene Genehmigungen im Bundessicherheitsrat gegenüber dem zuständigen Bundestagsausschuss. Rüstungsexporte müssten laut GKKE zuerst unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, welche Auswirkungen sie für die Menschen in den Empfängerländern, für die Stabilität in den betroffenen Regionen, für die Sicherheit Deutschlands oder für deutsche Soldaten in Auslandseinsätzen haben. Zudem wird von der GKKE eine Europäisierung und Konsolidierung der Rüstungsindustrie sowie die Stärkung der Rüstungsexportkontrolle auf europäischer Ebene gefordert. Diese Forderung unterstütze ich.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass Rüstungsexporte sehr unterschiedliche Güter umfassen und nicht notwendigerweise dem Export von Waffen entsprechen. Rüstungsgüter sind zum Beispiel auch Minensuchgeräte, mit deren Hilfe Kriegsfolgen beseitigt werden, Feldkrankenhäuser der Bundeswehr, die in Katastrophengebiete geliefert werden, Dekontaminationsausrüstungen für den Zivilschutz oder gepanzerte Personenkraftwagen, die in vielen Regionen z.B. bei Botschaften und den Vereinten Nationen im Einsatz sind.
Die aufgeführten Punkte zeigen, dass das Thema Rüstungsexporte sehr komplex und nicht für eine Schwarz-Weiß-Malerei geeignet ist. Es kommt vielmehr darauf an, eine verantwortungsbewusste Rüstungsexportpolitik zu betreiben, die einen Ausgleich schafft zwischen notwendiger Exportkontrolle, der Wahrung der außen- und sicherheitspolitischen, wehrtechnischen und industriepolitischen Interessen unseres Landes sowie der Wahrnehmung der wachsenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt.
Insgesamt ist zur zukünftigen Rolle von Rüstungsexporten in der deutschen
Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Sicherung einer leistungsfähigen nationalen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie für den Schutz unserer Demokratie eine breite gesellschaftliche Debatte erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart