Frage an Thomas Gebhart von Tobias H. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Dr. Gebhart,
gestern wurde der Regierungsentwurf zum Leistungsschutzrecht für Verleger beschlossen.
Hierzu stellen sich mir die folgenden Fragen, und ich würde gerne Ihre Antworten darauf wissen.
1.) Warum ist das Leistungsschutzerecht aus Ihrer Sicht notwendig?
2.) Warum ist es Verlagen nicht zumutbar, die ihre Webseiten die Information einzupflegen, dass keine Verwendung von sogenannten Snippets (kurzen Anrisstexten) gewünscht wird oder gar keine Indexierung in Suchemaschinen und/oder Newsaggregatoren gewünscht ist?
3.) Ab wann gilt eine Webseite als "Newsaggregator" und ist dann abgabenpflichtig? Ist das schon erreicht wenn ich beispielsweise täglich 5 Artikel verlinke und jeweils 1-2 Sätze dazu schreibe und die Betriebskosten des Blogs über Werbebanner oder Flattr wieder einnehmen möchte?
4.) Ab welchem Umfang ist ein Textausschnitt überhaupt schutzwürdig?
4a) Falls es kleinste Teile sind, wie wird einer Quasimonopolisierung der Sprache vorgebeugt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
T. Hipp
Hinweis: Diese Anfrage wurde auf dem Postweg beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart