Frage an Thomas Gebhart von Matthias A. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Gebhart,
Ich frage Sie als mein gewählter Abgeordneter:
vor wenigen Tagen ging die noa bank GmbH&Co. KG, eine alternative, ökologisch und ethisch orientierte Bank, pleite. Ca. 13.000 Anleger hatten der Bank ca. 172Mio.€ Spareinlagen anvertraut.
"Die Website der Bank, unter deutscher Bankenaufsicht, betont die Sicherheit der Einlagen, diese seien durch die Einlagensicherung deutscher Banken (EdB) sowie durch die Garantie der Bundesrepublik Deutschland geschützt.",( http://www.noabank.de/die-noa-bank/sicherheit-und-garantie )
"Einen Tag nach der Pleite der Bank am 19.08.2010, verlautbarte das Finanzministerium, das die Garantie der Bundesregierung vom 05.10.2008 für diesen Fall nicht gälte, denn man habe mit der Garantie nur Banken gemeint, die in Folge der Finanzmarktkrise 2008 zusammenbrechen würden. Bei der noa Bank seien dagegen eigene Managementfehler schuld." Und "bei der Kaupthing Bank damals hieß es, sie hätte nur eine deutsche Niederlassung, deshalb erfasst die Garantie sie nicht, gemeint wären nur in Deutschland lizensierte Banken." ( http://www.ftd.de/politik/deutschland/:einlagensicherung-merkels-ehrenschuld/50159170.html )
Diese Aussage ist für mich völlig unverständlich! Der Wortlaut der Erklärung der Kanzlerin war eindeutig: die Bundesregierung steht für die Einlagen der Sparerinnen und Sparer ein. Steinbrück ergänzte: nicht ein Sparer würde auch nur einen Euro verlieren. Welche Halbwertszeit hat eigentlich heutzutage die Erklärung einer Kanzlerin oder eines Ministers? Und was ist das für eine Art, dass man nach jeder Bankenpleite auf Neue im Nachhinein erklärt, was man alles noch nicht gemeint habe?
Eine Garantie, die niemals eingelöst wird, ist wertlose Bauernfängerei. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Von Ihnen als Vertreter der Südpfalz hoffe ich auf baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Avril
Hinweis: Diese Anfrage wurde auf dem Postweg beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart