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Thomas Gebhart
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Frage von Sandra H. •

Frage an Thomas Gebhart von Sandra H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Gebhart,

mit Interesse habe ich Ihre Stellungnahmen zum nunmehr geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Hotelgewerbe gelesen.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde als Begründung für die Senkung des USt.-Satzes seinerzeit genannt, dass man damit auch den inländischen Tourismus "ankurbeln" wolle, denn durch den ermäßigten USt.-Satz würden die Übernachtungspreise im Inland günstiger und damit würden Hotels (für Urlaub) im Inland eher gebucht werden.

Sollte ich dies falsch erinnern, würde ich um eine Erläuterung bitten, wie genau die Sendung der USt. zu einer steuerlichen Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger führen sollten.

Sollte ich die o.g. Begründung jedoch korrekt wiedergegeben haben, kann ich folgende Erfahrungen schildern, die mit weiteren Fragen verbunden sind:
Da ich als Freiberuflerin sowohl geschäftlich häufiger unterwegs bin als auch privat gerne in Hotels Urlaub mache, habe ich die Hotelpreise genau im Blick und kann nur sagen, dass diese seit dem 1.1.2010 nicht um einen Cent gesenkt wurden.
Dies ärgert mich, wenn ich privat verreise, denn angeblich sollte ich doch als "Touristin" davon profitieren, dass der Preisvorteil an mich als Endverbraucherin weitergegeben wird. Dies ärgert mich aber noch mehr, wenn ich geschäftlich verreise, denn jetzt kann ich nur noch 7 % USt. bei der Vorsteuer geltend machen, die Übernachtung ist also für mich de facto teurer geworden (selbst unter Berücksichtigung der EKSt.-Ersparnis bleibt eine nicht unerhebliche Preissteigerung).

Teilen Sie meine Wahrnehmung, dass die Senkung der USt. bislang nicht an die Endverbraucher weitergegeben wurde? Falls ja, wie beurteilen Sie dies, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Reisekosten für Selbstständige dadurch gestiegen sind? Und welche Maßnahmen wird die Regierung ggf. ergreifen, um die Weitergabe der USt.-Senkung zu erreichen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr herzlich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Hohmann

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Sehr geehrte Frau Hohmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Erfahrungsbericht vom
19. Januar. In der Tat wollen wir mit der Senkung der Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 % den Tourismus in Deutschland fördern. Viele europäische Mitbewerber unterliegen bereits einem ermäßigten Steuersatz. Diesen Wettbewerbsnachteil wollen wir ausgleichen.

Die DEHOGA hat Ende März des letzten Jahres 5.700 Hoteliers und Gastronomen befragt, wie sie den Umsatzsteuervorteil verwenden würden. 46,4 % des steuerlichen Vorteils würden laut der Befragung für Investitionsmaßnahmen eingesetzt und wäre somit sofort wachstumsfördernd. Ein weiterer Teil des Steuervorteils (rund 20 %) würde an die Kunden weitergegeben, dadurch würden beim qualitativ hochwertigen deutschen Angebot auch die Preise attraktiver werden. 22 % des Steuervorteils würden als Qualifizierungsmaßnahme oder Lohnsteigerung den Arbeitnehmern zu Gute kommen.

Diese Daten haben wir in unsere Überlegungen miteinbezogen. Es geht also nicht nur um niedrigere Hotelpreise, sondern auch um Investitionen. Dort, wo im Beherbergungsgewerbe bisher ein Investitionsstau bestand, werden Mittel frei, die helfen, diesen zu lösen und gleichzeitig wachstumsfördernd wirken. Ebenso können Mitbewerber in den Markt einsteigen, was wir als Chance für niedrigere Hotelpreise für die Endverbraucher begreifen.

Wir werden die Wirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes genau und kritisch beobachten. Eine Kommission wird sich in naher Zukunft mit den Umsatzsteuerregeln auseinandersetzen und diese überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Gebhart

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