Frage an Thomas Gebhart von Gerhard D. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Gebhardt,
am 03.12. war im Abendprogramm des ZDF ("Die Reporter") ein Bericht des Inhalts zu sehen, wonach sogenannter "Lärm", der von spielenden Kindern ausgeht (Bolzplätze, Spielplätze, aber auch Kitas und Horteinrichtungen), den Lärmbestimmungen des Bundesemissionsschutzgesetzes unterworfen ist.
Dem genannten Bericht war zu entnehmen, dass vielerorts Anwohner auf der Grundlage dieses Gesetzes entweder Klagen gegen die genannten Einrichtungen bereits rechtsanhängig haben oder aber vorhaben, den Klageweg zu beschreiten.
Ein solches Verhalten muß wohl nicht mehr gesondert kommentiert werden!
Nun beabsichtigen wohl insgesamt 4 Bundesländer, eine Initiative im BRat einzubringen mit dem Ziel, die erwähnten Einrichtungen aus dem Anwendbarkeitsbereich der Emissionsschutzgesetzes heraus zu nehmen.
Ich frage Sie, welche Position Sie dazu vertreten und frage Sie ferner, ob Sie bereit sind, im BTag entsprechend unterstützend tätig zu werden.
Für Ihr neues Mandat wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Dreisigacker
Sehr geehrter Herr Dreisigacker,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gebe Ihnen Recht: Kinderlärm darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein. Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern und den entsprechenden "Tatbestand" aus dem Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetz zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Gebhart