Frage an Thomas Dyhr von Philipp S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dyhr,
viele Orte im Barnim sind bisher nicht mit breitbandigem Internet versorgt (darunter Blumberg, Mehrow, Seefeld und Werneuchen (sowie weitere Ortsteile)), Hoffnung auf eine baldige, nachhaltige und performante Lösung besteht nicht.
Breitbandiges Internet ist heute ein Muss für jedes Unternehmen, Orte ohne eine entsprechende Anbindung besitzen einen echten Standortnachteil. Viele Firmen wandern deswegen in ein besser breitbandig versorgtes Gebiet ab oder siedeln sich erst gar nicht an, desweiteren ist es auch ein wichtiger Faktor für Privatpersonen, bei Ihrer Suche nach einem Wohnhort.
Was werden Sie für die baldige und nachhaltige Lösung dieses Problems tun?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schöning
Sehr geehrter Herr Schöning,
ich möchte Ihnen zunächst für die Frage danken.
Ihre Klage über eine unzureichende DSL-Versorgung kann ich sehr gut nachvollziehen. Der Bernauer Ortsteil Schönow, wo ich wohne, war ebenfalls lange genug ein weißer Fleck auf der Landkarte der Breitbandversorgung und zwang auch mich zu allerlei wenig tauglichen, aber dafür umso teureren Ersatzlösungen mit instabilen UMTS-Verbindungen.
Wenn die auf dem Markt tätigen Telekommunikationsfirmen nicht dafür Sorge tragen, daß die weißen Flecke auf der Landkarte verschwinden, tragen sie ein gehöriges Maß an Mitverantwortung an einer schleppenden wirtschaftlichen Entwicklung der fraglichen Bereiche und das ist im Grundsatz nicht zu tolerieren.
Einen erfolgversprechenden Lösungsansatz sehe ich insbesondere darin, dass die Breitbandversorgung dem Telefon entsprechend zum Universaldienst erklärt werden könnte, wenn in den kommenden zwei Jahren eine flächendeckende Versorgung beim Breitband nicht erreicht wird. Dadurch würden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, auch weniger lukrative Standorte zu verkabeln.
Unter Universaldienst versteht man die Verpflichtung eines oder mehrerer Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und Dienste, allen Nutzern unabhängig von ihrem geografischen Standort im betreffenden Land ein bestimmtes Mindestpaket von Diensten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.
Die Grundlage für diese Verpflichtung findet sich in der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie).
Da die Rechtsgrundlagen im Grundsatz vorhanden sind, und es letztlich nur darauf ankommt, die Breitbandversorgung unter den Begriff "Universaldienst" zu subsumieren, sehe ich durchaus eine denkbare Möglichkeit, an dieser Stelle schon mit einer entsprechende Diskussion den notwendigen Druck aufzubauen zu können, um in nicht allzuferner Zukunft zu einer flächendeckenden Versorgung zu kommen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Thomas Dyhr