Frage von Julius K. •

Wie passt das Eintreten der CDU für Eigentumsschutz mit der Realität zusammen, wenn Kommunen durch Verwaltungsakte Eingriffe in Privateigentum nachträglich legalisieren?

Sehr geehrter Herr Dörflinger,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner vorherigen Frage. Dennoch bleibt eine zentrale Frage offen: Wie passt das Eintreten der CDU für Eigentumsschutz mit der Realität zusammen, wenn Kommunen durch Verwaltungsakte Eingriffe in Privateigentum nachträglich legalisieren?

Konkret geht es um die allgemeine Problematik, dass Bürger oft erst durch spätere Bebauungspläne erfahren, dass öffentliche Anlagen wie Straßen oder Leitungen über ihr Grundstück führen, ohne dass dies im Grundbuch steht oder je entschädigt wurde. In der Folge werden solche Eingriffe dann durch Duldungsverfügungen oder Veränderungssperren festgeschrieben – ohne Mitsprache der Betroffenen.

Was tut die CDU, um solche Fälle künftig zu verhindern? Wie soll der Eigentumsschutz effektiv durchgesetzt werden, wenn Bürger erst nachträglich von solchen Eingriffen erfahren? Und welche Haltung vertreten Sie konkret, wenn Bebauungspläne dazu genutzt werden, private Rechte dauerhaft auszuhöhlen?

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Thomas Dörflinger
CDU