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Thomas Dörflinger
CDU
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Frage von Julius K. •

Steht die CDU für Eigentumsschutz – oder für illegale Enteignungen durch die Hintertür?

Am 01.07.2024 fragte ich Sie, wie es mit Art. 14 GG vereinbar ist, dass die Gemeinde Schwendi durch Verwaltungsakte privates Eigentum entwertet. Erst durch die Bebauungsplanung wurde bekannt, dass öffentliche Infrastruktur ohne rechtliche Grundlage auf meinem Grundstück verläuft. Nun soll dieser Zustand per Duldungsverfügung und Bebauungsplan sowie einer Veränderungssperre nachträglich legalisiert und enteignet werden. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan mündlich ohne öffentliche Ausschreibung in Auftrag gegeben. Wie kann das mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sein?

Warum schützt die CDU Bürokratie statt Bürgerrechte? Wieso dürfen Kommunen erst illegal handeln und dann ihre eigenen Verstöße legalisieren?

Links:

https://www.schwendi.de/resources/02%20Datenobjekte/Mitteilungen/Lageplan%2C%20Stand%2020.09.2024.pdf

https://www.schwendi.de/resources/02%20Datenobjekte/Mitteilungen/Begr%C3%BCndung%2C%20Stand%2020.09.2024.PDF

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

selbstverständlich steht die CDU zum Eigentum und zum Artikel 14 Grundgesetz! Daher sind für mich Ihre Fragestellungen durchaus irritierend.

Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und der Gemeinde. Wie Sie wissen, habe ich in der Sache selbst bereits versucht, zwischen Ihnen und der Gemeinde zu vermitteln. Dies, wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, scheinbar ohne Erfolg.

Meines Wissens nach befinden Sie sich in einer juristischen Auseinandersetzung mit der Gemeinde, in der beide Seiten unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Klärung Ihres konkreten Anliegens fällt nicht in den Bereich einer politischen Entscheidung - dies habe ich Ihnen aber bereits an anderer Stelle erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Dörflinger

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