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Frage von Helmut O. •

Frage an Thomas Blechschmidt von Helmut O. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Hr.Blechschmidt,

Über epetitionen.bundestag.de wurde im April eine Online-Petition mit dem Titel "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" eingebracht. Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internet-Adressen zu führen. Nach dem Gesetzesentwurf werden Internet-Zugangs-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Webseiten auf der Sperrliste zu blockieren.

Wie stehen Sie, wie steht "Für Volksentscheid" zu diesem Gesetzentwurf, wie ist Ihre Haltung zur Petition?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Ott

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Ott,

Sie stellen eine sehr interessante Frage, da sich an dieser Stelle eine überaus schwer zu differenzierende Grenze zwischen Informationsfreiheit, Datenschutz und berechtigtem öffentlichem Interesse ergibt. Herzlichen Dank für diese Frage. Da wir als Bürger alle auf diesem Gebiet noch immer Neuland betreten und sozusagen wie die Konquistadoren erst nach und nach diese neue, virtuelle Welt entdecken, sind die allermeisten von uns mit diesem Thema mehr als nur gefordert. Das gilt für ausgediente Polit-Dinosaurier eher noch mehr als für jüngere normalsterbliche Bürger. Auf der einen Seite geht es um Grundrechte wie Informationsfreiheit, Datenschutz, menschliche Würde, aber auch den Schutz z. B. vor Ausbeutung und den Schutz der Jugend vor Inhalten, die nach Meinung vieler zu sozial schädlichen Verhaltensweisen und Einstellungen der Heranwachsenden führen können. Oder zu Katastrophen wie Winnenden, Columbine High-School oder Erfurt.

Als Wählergemeinschaft FÜR VOLKSENTSCHEIDE stehen wir für die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger an allen politischen Entscheidungsprozessen. Deshalb kann es aus unserer Sicht ein solches Gesetz, das in Grundrechte eingreift, nur mit direkter Zustimmungsmöglichkeit der Bürger geben. Der Sperrung bestimmter Internetseiten stehen wir grundsätzlich weder negativ noch positiv gegenüber. Das Führen geheimer Listen wird im Falle eines Volksentscheids über dieses Thema sicher eines der heißesten Eisen der öffentlichen Debatte sein. Eine aktive Bevölkerung, die an der Gestaltung der politischen Realität teilnimmt, wird wohl kaum geheime Listen zu irgendeinem Sachverhalt gut heißen. So lange aber kein Volksentscheid zu diesem oder anderen Gesetzen möglich ist, werden unsere Abgeordneten substantiellen Änderungen, die in Grundrechte eingreifen wie dieses Gesetz jedoch nicht zustimmen.

Die Petition selbst wird von uns als Wählergemeinschaft wie alle anderen Petitionen behandelt. Grundsätzlich stehen wir allen Petitionen positiv gegenüber, ohne jedoch als Wählergemeinschaft inhaltlich Empfehlungen zu geben, da das dem völlig anderen Politikansatz widersprechen würde, den wir anbieten.

Wir sind eine ausserparteiliche Wählergemeinschaft und verzichten bewusst auf ein Programm, da wir dann bereits den Bürgern wieder konkrete Vorgaben bzw. Wahlmöglichkeiten geben und damit deren Entscheidungsfreiheit einschränken. Wir empfehlen also mitzumachen oder eine Petiton zum gleichen Thema mit anderem Ziel einzubringen.

Unsere Haltung hat indes zugegebenermaßen im Moment aber auch rein pragmatische Gründe, da wir zum einen als ehrenamtlich und neben dem Berufsalltag tätige Kandidaten von notwendigen Wahlkampfvorbereitungen wie Unterschriftensammlung zur Zulassung der Kandidatur etc. sehr in Anspruch genommen werden und wir auch noch gar keine Abgeordneten im Bundestag haben, also im Fall einer Abstimmung vor den nächsten Bundestagswahlen zu diesem Thema genaus so viel dabei mitzureden haben, wie Sie selbst.

Wir können Sie und uns nur mit Ihrer Stimme un der vieler Weiterer eine Beteiligung an diesen Angelegenheiten und Fragen sichern. Das beginnt am 07. Juni bei der Europawahl mit unserer Liste 26 FÜR VOLKSENTSCHEIDE und geht am 27.September mit einigen Kandidatenum die Erststimme bei der Bundestagswahl weiter.

Mit demokratischen Grüßen

Thomas Blechschmidt