Die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltern erfolgt durch die Schulträger. Land und Bund fördern die Anschaffung in Räumen mit schlechten Lüftungsmöglichkeiten.
Die Berechnungsgrundlage folgt dem Leitprinzip der Gleichbehandlung der Schulen. Die Schulträger entscheiden darüber welche Geräte angeschafft werden.
Um die 4. Welle zu brechen muss das sehr hohe Infektionsgeschehen verringert werden. Geimpfte tragen wesentlich weniger zur Übertragung des Virus bei.
Die Ausgestaltung der Schulempfehlung behalten wir bei. Die Beratung der Eltern soll gestärkt und Gymnasien beim Umgang mit Heterogenität unterstützt werden.
ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass alle Studierende, die noch kein Impfangebot erhalten haben oder die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, selbstverständlich auch weiterhin kostenlose Schnelltests erhalten sollen.
(...) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren gegen CETA steht noch aus. (...)