Frage an Theresia Bauer von Tobias M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Bauer,
wie ich der Presse entnehmen kann, unterstützen Sie den Vorschlag der SPD einen Volksentscheid in Bezug auf Stuttgart 21 durchzuführen. Sie fordern, dass "der Volksentscheid rechtlich bindend sein müsse".
Meinen Sie so rechtlich bindend wie die derzeitige Gesetzeslage?
Setzen Sie sich dafür ein, dass auch die Landebahn in Frankfurt, das Humboldt-Forum, die Elbtalbrücke in Dresden und die Kölner U-Bahn gestoppt werden, bis über diese Projekte durch eine Volksabstimmung "rechtsverbindlich" entschieden wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Manthey
Sehr geehrter Herr Manthey,
danke für Ihre Frage und für die Gelegenheit, zu präzisieren, wie ich zum Volksentscheid über Stuttgart 21 stehe.
Ich bin davon überzeugt, dass in dieser Frage, die Stadt und Land zunehmend spaltet, eine direkte Abstimmung durch das Volk ein guter Weg zur Befriedung der Situation ist. Allerdings sind die gesetzlichen Voraussetzungen in Baden-Württemberg dafür alles andere als gut: Der Landtag darf beispielsweise gar nicht beschließen, das Volk in Sachen S 21 zu befragen. Auch das Quorum für ein Volksbegehren – angestrebt von den Bürgerinnen und Bürgern selbst – ist so hoch und die zu erfüllenden Vorbedingungen sind so unrealistisch, dass ein landesweites Volksbegehren schier undurchführbar ist. Derzeit haben Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit der SPD eine Gesetzesinitiative für mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg im Parlament eingebracht. Wir erwarten, dass sich die übrigen Fraktionen gegenüber dieser, zum wiederholten Male eingebrachten Initiative, nicht länger sperren.
Die SPD hat vorgeschlagen, dass zur Durchführung eines Volksentscheids zu S21 die Landesregierung ein Ausstiegsgesetz aus diesem Bahnprojekt vorlegen soll. Dieses soll dann vom Landtag abgelehnt und auf diesem Weg dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
Ein verfassungsrechtliches Gutachten dazu soll Ende Oktober vorgelegt werden. Wir Grüne werden dieses gründlich prüfen und hoffen, dass der vorgeschlagene Weg verfassungsrechtlich trägt.
Allerdings ist es nicht schwer, sich vorzustellen, dass die derzeitige Regierung kein Ausstiegsgesetz aus Stuttgart 21 vorlegen wird, weil sie den Ausstieg nicht will.
Damit bliebe nur noch die Möglichkeit, am 27. März eine andere Regierung zu wählen - eine Regierung, die den Weg zum Ausstieg frei macht.
Und die anderen umstrittenen Großprojekte in anderen Bundesländern? Ich bin generell dafür, dass ernst gemacht wird mit mehr Bürgerbeteiligung bei Großprojekten – in allen Etappen der Planung und Realisierung der Vorhaben Wenn nötig, auch über Volksentscheide.