Liebe Frau Bauer, würden Sie sich bei der Landesregierung und generell für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen? Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die AfD befindet sich seit ihrer Gründung in einem kontinuierlichen Radikalisierungsprozess. Ihre politischen Positionen sind von rechtsextremen und menschenfeindlichen Elementen durchdrungen und es gibt zahlreiche Hinweise auf demokratie- und verfassungsfeindliche Bestrebungen und Vernetzungen. Das hat zurecht dazu geführt hat, dass die Partei in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Die Frage eines möglichen Parteiverbots wird im Zuge dieser Entwicklungen immer wieder aufgeworfen. Obwohl ich die politische Diskussion als oberste Priorität betrachte, schließe ich ein Verbot der AfD als eine letzte Maßnahme nicht aus. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings sehr hoch, da gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetz nur Parteien verboten werden können, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt dabei dem Bundesverfassungsgericht und ein Antrag kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Landesregierungen sind in diesem Verfahren nicht antragsberechtigt, es sei denn, die betreffende Partei ist auf das Gebiet eines einzelnen Bundeslandes beschränkt. Daher ist es der Landesregierung von Baden-Württemberg in diesem Fall nicht möglich, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD ist also sehr komplex und erfordert eine sorgfältige juristische Prüfung und politische Abwägung.
Mit freundlichen Grüßen
Theresia Bauer