Frage an Theo Kruse von Michael H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kruse,
durch die Einführung des Bachelorstudiengang bei der Polizei in NRW werden Tutoren und Ausbilder im Wach- und Wechseldienst, aber auch in den Kriminalkommissariaten, weit über die bereits bestehenden Belastungen des täglichen Dienstes, in einem erheblichen Umfang mehr belastet. Anders als im vorangegangenen Diplomstudiengang werden jetzt gezielte Prüfungsvorbereitungen und sogar die Abnahme von Prüfungen erwartet. Tutoren und Ausbilder leisten diesen erheblichen Mehraufwand in der Regel im Schichtdienst und anders, als z.B. Einsatztrainer oder Lehrende im LAFP, ohne zusätzliche finanzielle Vergütung (Lehrzulage) bzw. einen Ausgleich durch Freizeit.
Beabsichtigt die CDU in naher Zukunft einen finanziellen Ausgleich, ähnlich einer Lehrzulage oder einem Freizeitausgleich, z.B. durch zusätzliche Urlaubstage einzuführen?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Habeck,
die unterschiedlichen Belastungen und unterschiedlichen Sonderregelungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes werden wir im Rahmen einer allgemeinen Dienstrechtsreform nach einer intensiven Beratung und Anhörung der vielen Interessengruppen bzw. Gewerkschaftsverbände neu ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Kruse