Frage an Thekla Walker von Mark R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Walker,
Sie sind neue Umweltministerin in Baden-Württemberg. Darum habe ich eine Frage an Sie:
Warum ist es in Baden-Württemberg erlaubt Garten-/Grünabfälle auf Gartengrundstücken und Streuobstwiesen zu verbrennen?
In der Region um Tübingen wird davon sehr häufig Gebrauch gemacht. Meine Gesundheit leidet darunter und mir leuchtet kein Grund ein, warum die Gesundheitsschädigung durch die Rauchschwaden in Kauf genommen werden sollten, wo es doch ausreichende Möglichkeiten gibt Gartenabfälle sinnvoll zu verwerten und als wertvolle Ressource zu nutzen oder wenigstens energetisch nutzen.
In 13 anderen Bundesländern ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten, wieso also nicht in BW? Wieso wiegt hier die Bequemlichkeit von Gartenbesitzern und Bauern schwerer als der Gesundheitsschutz und die effiziente Nutzung von Ressourcen?
Ich hoffe auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Renz
Sehr geehrter Herr Renz,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auch in Baden-Württemberg verboten, siehe z.B.: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Verbrennen+pflanzlicher+Abfaelle+Landwirtschaft-6003961-leistung-0.
Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, siehe z.B.: https://tuebingen.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/verbrennen+von+baum-+und+strauchschnitt.
Sollten Sie die Vermutung haben, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann eine Meldung bei der Umweltmeldestelle des Umweltministeriums Klarheit bringen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/kontakt-anfahrt/umweltmeldestelle/
Mit freundlichen Grüßen
Thekla Walker