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Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), das seit dem Schuljahr 2025/26 schrittweise wieder eingeführt wird, steht den Schulen wieder mehr Lernzeit zur Verfügung. Diese zusätzliche Zeit soll unter anderem genutzt werden, um Inhalte gründlicher zu behandeln und Zusammenhänge besser zu vermitteln.
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Der Erhalt der Streuobstwiesen und alter Einzelbäume ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von großer Bedeutung.
Naturschutz und Bürokratieabbau gehören zusammen. Wir wollen Verfahren vereinfachen, ohne Schutzstandards für Natur, Artenvielfalt und Landschaft zu senken.