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Thekla Walker
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Frage von Thomas H. •

Immissionsschutz - wie steht es mit Umsetzung, Bewusstsein und Ergänzung?

Sehr geehrte Frau Walker,
dass der Kraftverkehr den größten Anteil am Schadstoffausstoß hat, ist wohl unstrittig. Und welchen Anteil daran haben Fahrzeuge auf Straße und Schiene allein für nutzloses, unbenötigtes Laufenlassen der Motoren? Besonders für Radfahrer ist es höchst belastend, bei stehendem Verkehr die Abgase einatmen zu müssen. Ganz unverständlich, weshalb Motoren bei Fahrpausen oder angeblich wegen dem Betrieb von Klimaanlagen durchlaufen. Politische Halbherzigkeit hat es bislang verhindert, eine automatische Motorabstellung vorzugeben, und es mangelt bei Menschen und Behörden an der Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes bis in den Kfz-Bereich. Der angeblichen "Freiheitsberaubung" (Herr Wissing, BMDV) steht das Gesamtwohl der Bevölkerung entgegen. Wann wird die technisch einfach umsetzbare Motor-Abschaltautomatik Pflicht? Und wann beginnen die Behörden endlich, uneinsichtige Fahrzeugführer bei Laufenlassen der Motoren zu ahnden?
Freundliche Grüße Thomas H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich kann Ihren Ärger über unnötig laufende Motoren sehr gut nachvollziehen. Im Folgenden möchte ich auf Ihre Forderungen näher eingehen. Eine sogenannte Start-Stopp-Automatik ist bei so gut wie allen Neuwagen mit Verbrennungsmotor verbaut. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Flottengrenzwerten hat zur Verbreitung dieser Technologie beigetragen. Eine Herstellerverpflichtung zum Einbau einer Start-Stopp-Automatik hält das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, mit dem ich hierzu im Austausch stand, daher nicht für notwendig.

Aus dem Verkehrsministerium BW habe ich zudem folgende Informationen erhalten: Bei allen ihm bekannten Fahrzeugen lässt sich die Start-Stopp-Automatik temporär manuell ausschalten. Dadurch ergibt sich in Einzelfällen sicher, dass Fahrerinnen und Fahrer die Start-Stopp-Automatik gar nicht nutzen. Da das System jedoch bei jedem Betätigen der Zündung wieder eingeschaltet wird, muss das Ausschalten bei jeder Fahrt sehr bewusst erfolgen. Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich dabei um ein weit verbreitetes Vorgehen handelt. Hinzu kommt, dass die EU die Vorgaben für die Zulassung von Serienfahrzeugen macht und insoweit die EU ein Verbot des Ausschaltens der Start-Stopp-Automatik initiieren müsste. Es ist nicht absehbar, dass dies durch Baden-Württemberg zeitnah herbeigeführt werden könnte.

Dadurch würde auch das tatsächliche Problem nicht abgemildert: Wenn Fahrzeuge mit eingeschaltetem Motor auf einem Parkplatz oder am Straßenrand stehen, dann geschieht das üblicherweise, weil die Insassen elektrische Verbraucher (in der Regel die von Ihnen erwähnte Innenraumklimatisierung) nutzen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind nicht darauf ausgelegt, diese Systeme über einen längeren Zeitraum durch die Batterie zu betreiben. Es startet daher bereits nach kurzer Zeit der Motor, um ein Entladen der Batterie zu verhindern.

Diese Vorgehensweise betrifft nicht das Kfz-Zulassungsrecht, sondern das straßenverkehrsrechtliche Verhaltensrecht. Bereits heute verbietet § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vermeidbare Abgasbelastungen. Das unnötige Laufenlassen des Motors stellt bereits heute eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewehrt. Auch vor diesem Hintergrund werden seitens des Landes keine weitergehenden Regelungen als notwendig erachtet.

Ich gebe Ihnen Recht, dass hier ein Kontrolldefizit vorliegt. Die Ahndung von Verstößen obliegt den Kommunen. Eine höhere Kontrolldichte und höhere Bußgelder könnten möglicherweise zu einem Rückgang dieses regelwidrigen Verhaltens führen. 

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die baden-württembergische Landesregierung die Verbreitung batterieelektrischer Fahrzeuge unterstützt, bei denen das von Ihnen angesprochene Problem nicht besteht. 

Mit freundlichen Grüßen

Thekla Walker MdL

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