Frage an Thekla Walker von Ralf E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Walker, wieso unterstützen Grüne Vollstreckungsvereitelung bzw. warum unterstützen Sie Organsiationen finanziell, die eine solche begehen ? Vollstreckungsvereitelung ist meines Wissens strafbar. Die Abschiebung ist die Vollstreckung eines entsprechenden Verwaltungsaktes. Im Gäubote Artikel vom 20.02. war zu lesen dass die Organisation "Flüchtlingsrat" vom Land (also Ihnen ) mit 250.000 EUR jährlich unterstützt wird und rechtmäßige Abschiebungen verhindert, indem sie auf Ihrer Internetseite die Abschiebetermine kommunizieren. ( http://fluechtlingsrat-bw.de/abschiebungen-abschiebehaft.html ). Letzte Woche sollten dem Artikel zufolge 92 abgelehnte Asylbewerber aus Karlsruhe ins Kosovo zurückgeflogen werden, die Polizei traf dank solcher Warnungen aber nur 38 Personen an. "Die Leute tauchen kurz unter und sind dann nachmittags wieder da" heisst es aus Behördenkreisen. Bereits im Oktober hatte Grünen-Staatsrätin Gisela Erler einen Leitfaden für den Umgang mit Flüchtlingen herausgebracht. Sie verweist darin u.a. auf die Möglichkeit des Kirchenasyls, wenn rechtsstaatliche Möglichkeiten für Asylbewerber ausgeschöpft sind. Wenn dies keine Vollstreckungsvereitelung ist ?
Sehr geehrter Herr E.,
wir Grünen unterstützen keine Form der Vollstreckungsvereitelung und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begeht mit der Veröffentlichung von Abschiebeterminen keine Straftat.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird gefördert durch das Land Baden-Württemberg, den Europäischen Sozialfonds (ESF), den europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), die Evangelische Kirche Baden, das Diakonische Werk Württemberg, die Diözese Rottenburg-Stuttgart und PRO ASYL.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Informationen zur sozialen und rechtlichen Situation in Baden-Württemberg, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Der Flüchtlingsrat setzt sich für die Rechte der Flüchtlinge und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Diese Arbeit halten wir Grünen für absolut unterstützenswert. Das hat im Übrigen auch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung so gesehen, die Landesförderung für den Flüchtlingsrat gab es nämlich auch schon vor dem Regierungswechsel von 2011.
Auch Flüchtlinge haben Rechte und Pflichten. Je besser die Helfer, Ehrenamtlichen und die Flüchtlinge selber über diese Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, desto besser gelingt die Flüchtlingsaufnahme und das Zusammenleben vor Ort. Das Handbuch der Landesregierung für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe ist ein überaus begehrter und weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannter Leitfaden für die ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen. Die Rückmeldungen zeigen, dass es einen wertvollen Beitrag leistet für eine gelingende Aufnahme der Flüchtlinge vor Ort und dass es dazu beiträgt, konkrete Probleme zu lösen, Fragen der Ehrenamtlichen und der Flüchtlinge zu beantworten und Konflikte zu verhindern.
Zum Kirchenasyl informiert das Handbuch darüber, dass die Kirchenasylbewegung Flüchtlingen dann Kirchenasyl gewährt, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Die Zahlen von bundesweit aktuell weniger als 500 Personen im Kirchenasyl zeigen, dass die Kirchen verantwortungsvoll mit dem Kirchenasyl umgehen. Ich halte den Hinweis auf das Kirchenasyl in einem möglichst umfassenden Handbuch deshalb für gerechtfertigt und unproblematisch. Im Übrigen informiert das Handbuch auch über Ausreise, Rückkehrberatungsstellen und die Notwendigkeit von Abschiebungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thekla Walker