Frage an Thea Dückert von Christian S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dückert!
Ist Ihnen bekannt, dass nach der neuesten Fassung der Energiegesetzgebung auf einem Dach nur noch die Photovoltaikanlage eines Besitzers betrieben werden darf.?Auswirkung: die Möglichkeit, dass sich mehrere Betreiber ein Dach teilen, um unabhängige Anlagen zu errichten entfällt. Es kann nur noch Großanlagen geben, deren Kapitalisierung ungleich schwerer ist und deren Erträge ( weil zwangsläufig über 30KWp )schlechter sind. Folge es werden weniger Anlagen aufgebaut, die Erreichung der CO2 Minderungsziele rückt in weite Ferne. Mußte man von seiten der Regierung den Stromkonzernen soweit entgegenkommen?
Ist Ihnen bekannt, wieviel Gesetze und Urteile dem doch gewünschten Einbau von Blockheizkraftwerken in Wohnhäuser entgegenstehen? Ich beschäftige seit 5 Monaten einen Rechtsanwalt, um eine solche Installation rechtssicher vorzubereiten. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Die Investition ist jetzt schon unrentabel.
Sehr geehrter Herr Dr. Schoch,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach unserer Kenntnis können Photovoltaik-Anlagen von beliebig vielen Betreibern errichtet werden. Sie werden lediglich als eine große Anlage behandelt, um eine Umgehung der Vergütungsabstufung zu verhindern. Alle Anlagen werden in ihrer Leistung addiert und die Vergütung orientiert sich dann an der errechneten Anlagengröße. Das von Ihnen angesprochene Problem besteht also insofern nicht, als sich weiterhin mehrere Betreiber ein Dach teilen können.
Uns sind einige Probleme im Zusammenhang mit dem Einbau von Blockheizkraftwerken bekannt. Sie können uns aber dennoch sehr gerne eine Liste zuschicken, damit wir über bestehende Probleme umfassend informiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert