Frage an Thea Dückert von Johannes G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,
ich richte an Sie folgende Fragen:
1. Der Arbeitskreis Zensur hat es geschafft, innerhalb von 12 Stunden 60 Seiten mit Kinderpornographischem Inhalt aus der Internet entfernen zu lassen ( http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html ).
Auch bei Ausländischen Seiten wurden von der Polizei anscheinend bis jetzt immer nur die dortigen Behörden, nicht jedoch die Provider, die eigentlich löschungsberechtigt sind, über illegale Inhalte informiert.
Dazu also die Frage: Inwiefern bleibt für Sie noch Raum für bloße Verdeckungsmittel von Straftaten, wenn diese, und das hat der AK-Zensur gezeigt, auch tatsächlich bekämpft werden könnte, wenn nur die nach bereits bestehender(!) Rechtslage zu Verfügung stehenden Mittel ausgenutzt würden?
2. In
ihrer Antwort zu der Frage von Marion Walter vom 09.06.2009 schreiben Sie, die Sperren kämen für Sie in Betracht, da das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Inwiefern würde das Internet zum rechtsfreien Raum, wenn illegale Inhalte tatsächlich gelöscht würden, statt nur hinter Stop-Schildern verborgen? Inwiefern würde das Internet, angenommen es sei ein rechtsfreier Raum, wieder zum Raum des Rechts, wenn illegale Inhalte lediglich verdeckt würden, die Verdeckungen aber sehr leicht umgangen werden könnten?
3. Ebenfalls in ihrer Antwort zu der Frage von Marion Walter vom 09.06.2009 deuten Sie an, dass Sie sich der rechtsstaatlichen Problematiken um das konkrete Sperrengesetz bewusst sind. Diese wurden auch nicht im finalen Entwurf beseitigt(und zwar unabhängig von der Frage, ob ein Kontrollgremium einen Richtervorbehalt ersetzen kann; die fehlende Gesetgebungskompetenz und das Risiko des Missbrauchs einer Zensurinfrastruktur bleiben). Dennoch haben Sie bei der Abstimmung nicht dagegen gestimmt. Meine Frage also: Spielen rechtsstaatliche Belange für Sie keine Rolle bei ihrem Abstimmverhalten? Und falls doch, welche Gründe hatten für Sie hier ein größeres Gewicht als diese?
Sehr geehrter Herr Grafmüller,
eine ausführliche Begründung für mein Stimmverhalten finden Sie in meiner Antwort auf Herrn Kuhlmann.
Ansonsten kann ich auch an dieser Stelle wiederholen. Eine Enthaltung ist keine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Sie tragen berechtigte Bedenken vor. Auch diese sind bei meiner Meinnungsbildung mit eingeflossen. Am Ende habe ich Für und Wider abgewogen und mich der Stimme enthalten.
MfG
Thea Dückert