Portrait von Thea Dückert
Thea Dückert
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thea Dückert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Holger L. •

Frage an Thea Dückert von Holger L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,

mit Befremden habe ich Ihr Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwernisgesetz zur Kenntnis genommen. Nach
Ihrer jüngsten Stellungnahme hier, der Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen Montag während der Rede von MdB Dörmann und insbesondere nach dem Redebeitrag Ihres Fraktionskollegen Wieland hätte ich eine geschlossene Ablehnung der Gesetzvorlage durch Ihre Fraktion erwartet. Stattdessen stimmen 15 Abgeordnete der Grünen, darunter auch Sie, nicht dagegen, sondern wählen den Weg der Enthaltung. Sehen Sie dieses übereilt und offensichtlich ohne akuten Anlass (vgl. kleine Anfrage der FDP-Fraktion) zustandegekommene Gesetz denn tatsächlich nicht als vollkommen fehlgerichtet an? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und war es noch nie. Geltende Gesetze können auch gegen Anbieter im Internet angewendet werden, und das Stilllegen von Servern, die rechtswidrige Inhalte bereithalten, muss oberstes Ziel der Strafverfolgungsbehörden sein und bleiben. Eine zusätzliche Arbeitsbelastung durch die Erstellung von Sperrlisten kann da nur hinderlich sein.

MdB Strobl hat, entgegen der beschwichtigenden Ausführungen von MdB Krogmann, man beschränke sich ausdrücklich auf den Kampf gegen Kinderpornographie, bereits kurz nach der Abstimmung gefordert, die Ausweitung der Sperrmöglichkeiten auf "Killerspiele" zu untersuchen. Derlei Begehrlichkeiten werden in Zukunft häufiger zu beobachten sein - die Büchse der Pandora ist geöffnet.

Auch wenn Sie erklärt haben, nicht mehr für den Bundestag zu kandidieren, wende ich mich an Sie als die (auch) von mir in der letzten Bundestagswahl gewählte Vertreterin aus Oldenburg: Was wird die Fraktion Bündnis90/Grüne unternehmen, um solchen Forderungen aktiv entgegenzutreten? Wie will die Fraktion Bündnis90/Grüne sicherstellen, dass Bürgerrechte im Internet in Zukunft nicht noch weiter eingeschränkt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Holger Lubitz

Portrait von Thea Dückert
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lubitz,

mein Stimmverhalten zum Zugangserschwernisgesetz für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten hat eine große Reaktion hervorgerufen. Eine ausführliche Begründung meines Stimmverhaltens finden Sie in der Antwort auf Herrn Kuhlmann.

Ansonsten möchte ich betonen, dass die Einhaltung von Bürgerrechten für mich und meine Partei stets höchste Priorität hat. Aber ich möchte auch nochmal aus meiner Antwort an Herrn Kuhlann zitieren: Es gehört weder zu den grundgesetzlich in Artikel 5 garantierten Freiheiten noch zu den Bürgerechten Kinderpornographie per Mausklick im Internet frei und unbegrenzt abrufen zu können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht auf freie Meinungsäußerung hat mit der Verbreitung von Kinderpornographie rein gar nichts zu tun.

Die Tatsache, dass einige Politiker die Ausdehnung der Sperre fordern, ist sehr bedauerlich und rechtfertigt Ihre sowie die Bedenken meiner Partei, die ich teile. Dennoch konnte durch die Fassung eines Spezialgesetzes erreicht werden, dass eine Ausdehnung der Sperren auf andere Bereiche keinerlei rechtliche Grundlage hat. Dies ist einer der Aspekte, die mich zu meiner abweichenden Einschätzung veranlassten. Ich lehne eine Ausweitung der Sperren, wie meine Partei, strikt ab. Bündnis90 / Die Grünen werden weiter für ein freies Internet eintreten. Dass derartige Sperren kein Einfallstor für generelle Zensur darstellt, zeigen die Beispiele anderer europäischer Demokratien wie Großbritannien, wo trotz ähnlicher Gesetze die Freiheit des Internets nicht in Frage gestellt wird.

MfG
Thea Dückert