Frage an Thea Dückert von Marcus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,
ich verstehe nicht, wie ein derart undurchdachtes und sinnfreies Gesetz, respektive Verordnung wie "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" in unserem Land in Kraft treten kann.
Meine Frage an Sie: Was muss geschehen, damit diese Verordnung zurückgenommen wird und wir uns wieder um die dringenden Probleme unseres Zusammenlebens kümmern können?
Auf die verheerenden Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit unserer Regierung, die immensen Probleme bei einer (Gott oder werauchimmer bewahre uns) Umsetzung und Kontrolle der Umsetzung und den zu erwartenden wirtschaftlichen Schaden, brauche ich bestimmt nicht näher eingehen.
Vielen Dank
Marcus Kemper
Sehr geehrter Herr Kemper,
die Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen wurde durch die Bundesregierung erlassen. Der Bundestag hat darauf keinen Einfluss, und wir als Opposition noch weniger. Insofern können wir nichts zurücknehmen, und der Bundestag auch nicht.
Aber Sie haben Recht, es gibt einige Probleme, die gelöst werden müssen: So schließt die Verordnung "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" von der Pflichtablieferung aus; es ist aber unklar, was genau darunter fällt. Das ist insofern misslich, als die Nichtablieferung eine Abmahnung zur Folge hat und eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann. Solche Strafen werden allerdings zur Zeit nicht verhängt.
Es fehlt eine Definition öffentlicher und privater Werke, so dass eine gewisse Rechtsunsicherheit bleibt.
Problematisch ist auch die elektronische Form der Lieferung bzw. der Mitlieferung von "nicht marktüblichen Hilfsmitteln", sofern diese erforderlich sind, um die digitalen Werke lesen zu können.
Eine generelle Rücknahme ist meines Erachtens aber nicht nötig. Man sollte wenigstens ein Jahr vergehen lassen und Erfahrungen sammeln, um zu sehen, wo es hakt und wie man es besser machen könnte. Die Verordnung ist am 23. Oktober 2008 in Kraft getreten. Eine Rücknahme der Verordnung ist auch nicht möglich, weil das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek §14 Ablieferungspflicht zur Umsetzung einer Verordnung bedarf. Wenn ausreichend Erkenntnisse vorliegen, sollte man die Verordnung präziser fassen und ggf. vereinfachen.
Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert