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Thea Dückert
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Frage von Wolfgang T. •

Frage an Thea Dückert von Wolfgang T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dückert,
ich bin "Telekom-Beamter" und werde nun in die DT NP "versetzt" bzw. die Arbeit mir zugewiesen. Dies bedeutet eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 34 auf 38 Wochenstunden ohne Lohnausgleich. Dies entspricht einer Lohnkürzung von ca. 8 Prozent die auch tatsächlich stattgefunden hat mit der damaligen Absenkung auf 34 Stunden.
Die leitenden Angestellten brauchen keine Lohnkürzung zu befürchten und der Vorstand bekommt rund 7 Prozent mehr. Dies bedeutet, das nur die unteren Lohngruppen Einbußen hinnehmen müssen.
Inwieweit finden Sie dieses noch sozial verträglich (Umverteilung von unten nach oben, Schere arm-reich geht weiter auseiander).
Wieso läßt der Bund, der als Großaktionär im Aufsichtsrat vertreten ist, diese asoziale Personalpolitik in der Telekom zu ?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Thoben

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Thoben,

das Auseinanderdriften der Entlohnung normaler Angestellter einerseits und den Unternehmensvorständen andererseits ist hier ein Problem, welches außer der Telekom noch viele andere Unternehmen betrifft.

Zwar ist es nicht die Aufgabe der Politik, über die konkrete Höhe von Managergehältern oder -abfindungen zu entscheiden. Es ist aber Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Gehaltsexzesse erst gar nicht geschehen können.

Anstatt kurzfristiger, vor allem am aktuellen Gewinn oder Aktienkurs orientierten Jahresboni müssen stärker längerfristige Erfolgsindikatoren für die Gehaltsbemessung zugrunde gelegt werden. Um dafür einen angemessenen Rahmen zu schaffen, haben wir deshalb schon im Dezember 2007 einen entsprechenden Antrag auf den Weg (BT-Drucksache 16/7530) gebracht. Darin haben wir die Bundesregierung aufgefordert,
- umgehend eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, die den Betriebsausgabenabzug von Manager-Abfindungen auf 1 Mio. Euro pro Kopf begrenzt. Gestaltungsmöglichkeiten wie beispielsweise Übergangs- und Handgelder, Aktienoptionen oder Prämien sollen in diese Grenze einbezogen werden.
- und das Aktiengesetz dahingehend zu ändern, dass zukünftig durch Beschluss der Hauptversammlung ein finanzieller Rahmen für die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft vorgegeben werden soll. Außerdem sollen zur Verbesserung der Transparenz einheitliche Berichtsregeln für die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder in das Aktiengesetz aufgenommen werden.

Leider haben die Koalitionsfraktionen wie aber auch die FDP und die Linksfraktion im April dieses Jahres unsere Vorschläge abgelehnt.

Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich auf das Abstimmungsverhalten des Vertreters der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Telekom AG. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Oppositionspolitikerin nur sehr begrenzt Einfluss und Einblick auf das Wirken der schwarz-roten Bundesregierung im Telekom-Aufsichtsrat habe. Vielleicht stellen Sie diesen Teil Ihrer Frage nochmal einem Abgeordneten der Regierungsfraktionen oder direkt der Bundesregierung.

Persönlich glaube ich, dass - auch personelle - Umstrukturierungen nach der Privatisierung der Telekom notwendig waren. Allerdings haben sich diese bislang stets zum Nachteil der Mitarbeiter ausgewirkt, ohne dass das erklärte Ziel, die Verbesserung des Services, erkennbar erreicht worden wäre. Vielmehr stellt sich mir die Frage, wie mit immer weniger Personal, mehr Service erreicht werden soll. Die Mitarbeiter sind klar in Vorleistung getreten, jetzt muss das Management endlich mit klaren Servicekonzepten das Unternehmen in die Erfolgsspur führen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Thea Dückert