Frage an Thea Dückert von Werner H. bezüglich Wirtschaft
Betr.: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Sehr geehrte Frau Dückert,
mit Verwunderung musste ich feststellen, dass das obige Gesetzt vom Bundeskabinett dem Bundestag vorgelegt wird.
Das am Mittwoch, den 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neu-regelung des Schornsteinfegerwesens (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) trifft auf den deutlichen Widerstand des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks.
Durch die Verabschiedung sind 10.000 Arbeitsplätze im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk in Gefahr.
Die ca. 50.000 Fachbetriebe des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks sehen im neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz eine massive Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten.
Durch die Monopolstellung der Schornsteinfeger und eine gleichzeitige Zulassung dieser zu den SHK Gewerken hat der Schornsteinfegermeister einen Wettbewerbsvorsprung gegen-über dem SHK-Handwerk, mit den Datenbeständen über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken, zu denen das SHK-Gewerk keinen Zugang hat.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern und den anderen EU-Firmen die sofortige Möglichkeit, in das Wartungs-, und Neuanlagengeschäft einzusteigen. Die Schornsteinfeger sind schon zum großen Teil durch interne Schulungen und Lehrgängen bei den Herstellern auf die neue "Aufgabe" vorbereitet.
"Das ist kein fairer Wettbewerb". Wir hatten eigentlich erwartet, dass vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED) entsprechende Schritte zur Abwendung der negativen Auswirkungen für das SHK-Handwerk unternommen wurden.
In der jetzigen Fassung darf es nicht Gesetz werden!
Wie stehen Sie zu dem Thema
Mit freundlichen Grüßen
Werner Harms
Sehr geehrter Herr Harms,
auch wir sind nicht glücklich mit der Novelle des Schornsteinfegerrechts. Leider konnten wir uns als Opposition mit unseren Forderungen im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen.
In erster Linie kritisieren wir die Übergangsfrist. Wegfall des Nebentätigkeitsverbots sofort und Beibehaltung der Kehrbezirke bis 2012, das ist Wettbewerbsverzerrung. Diese Ungleichbehandlung geht zu Lasten des gesamten SHK-Handwerks. Dabei haben sich die meisten Schornsteinfeger in den letzten Jahren bereits auf den Wettbewerb vorbereitet und sich zum Beispiel zum Energieberater qualifiziert.
Eine Gleichbehandlung der Schornsteinfeger auf der einen und dem SHK-Handwerk auf der anderen Seite halten wir für elementar, wenn wir fairen Wettbewerb fördern wollen. Die Öffnung der Prüf- und Überwachungstätigkeiten an Kleinfeuerungsanlagen für geeignete, fachlich gut ausgebildete Betriebe wäre ein Schritt in diese Richtung und würde zu einer Wahlmöglichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen.
Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert