Frage an Thea Dückert von Beate Van H. bezüglich Finanzen
Ich bin Mutter von 3 Kindern (11,16 und 19 jahre ) bekomme Arbeitslosengeld 2.
Bekomme ich einen Zuschuss vom Arbeitsamt für eine neue Brille? Kann kaum noch was sehen, kann sie mir aber nicht leisten, weil es eine Sonderanfertigung ist und wie ist es mit einem Zahnzuschuß?
Es währe nett, wenn Sie mir weiter helfen könnten.
MFG
Sehr geehrte Frau van Haperen,
Grundsätzlich werden die Kosten für eine Brille nicht übernommen. Allerdings kann die Arbeitsagentur Ihnen ein Darlehen in entsprechender Höhe geben (§23 SGB II). Sprechen Sie Ihren Arbeitsberater darauf an. Viele Brillengeschäfte ermöglichen ihren Kunden auch Ratenzahlung.
Je nach dem Grad Ihrer Sehbeeinträchtigung (Sie sprechen von einer notwendigen Sonderanfertigung) könnte evtl. auch eine Kostenübernahme im Rahmen des Sozialgesetzbuchs IX ( Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) möglich sein. Hier besteht eventuell Anspruch auf Übernahme der Kosten für Hilfsmittel (§ 33 SGB IX). Sie können sich an die gemeinsame Servicestelle in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis wenden, um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch hierauf haben.
Günstiger ist die Situation bei der Frage nach dem Zahnersatz. Hier ist jedoch nicht die Arbeitsagentur sondern Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Die Kosten für den Zahnersatz sollten Ihnen von Ihrer Krankenkasse - zumindest nach Vorlage Ihres ALG II Bescheids - zu 100% übernommen werden.
Ich hoffe Ihnen etwas weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert