Frage an Thea Dückert von Marion W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dückert
Wie Sie sicherlich wissen, gibt es eine Petition gegen die von Frau von der Leyen und Herrn Guttenberg favorisierten Internetsperren.
Experten sind der Meinung, das diese Sperren völlig unwirksam sind, da sie sehr leicht umgangen werden können. ( Die Anleitung gibt es schon jetzt im Internet )
Zudem geraten nur die Surfer ins Blickfeld des LKA , die direkt auf einer "Stoppseite" gelangen, sei es gewollt oder aber auch versehentlich.
Surfer, die also bewußt diese Sperrung umgehen, werden weder erfasst, noch vom LKA behelligt.
Wäre es nicht im Interesse aller, das solche Seiten mit kinderpornografischen Material aus dem Internet gelöscht werden? Sollte nicht der Opferschutz im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen?
Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Marion Walter
Sehr geehrte Frau Walter,
mit Ihrer Frage sprechen Sie ein sensibles Thema an. Bei Kinderpornographie handelt es sich um die Darstellung von verabscheuungswürdigen Verbrechen. Die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft werden missbraucht, und dieser Missbrauch wird für kommerzielle Zwecke gefilmt und verbreitet. Das Leid der Betroffenen ist nicht in Worte zu fassen. Deswegen haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass der Opferschutz die zentrale Rolle spielen muss.
Der Missbrauch von Kindern und die pornographische Darstellung müssen mit aller Härte verhindert werden. Beim ´ und Ausbeutung von Kindern müssen Aufdeckung und Vermeidung, der Schutz der Opfer und die Verfolgung der Täter Vorrang haben. Für die betroffenen Kinder ist vor allem eine gute Betreuung wichtig, um das Trauma des Missbrauchs zu überwinden. Hier brauchen wir mehr Ressourcen – auch für die Präventionsarbeit.
Internetsperren sind nicht das Allheilmittel, wie es von Familienministerin von der Leyen gerne dargestellt wird. Ihr Ministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für mich und meine Fraktion nicht zustimmungsfähig ist, weil das BKA mit falschen Kompetenzen ausgestattet werden soll, eine nicht kontrollierbare Datensammlung erfolgen soll und das Gesetz nicht gegen die Betreiber der Internetseiten gerichtet ist. Zudem muss die Kriminalprävention über die Bundesländer geregelt werden.
Die Ablehnung des Gesetzes heißt aber nicht, dass eine Sperrung der Internetseiten für mich nicht in Frage kommt. Das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein. Aber wir brauchen eine saubere rechtliche Lösung, um die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet wirksam zu verhindern.
Dies kann aber nur eine zusätzliche Maßnahme neben mehr Prävention und mehr Opferschutz sein. Leider haben Ursula von der Leyen und die Großen Koalition den von Rot-Grün initiierten „Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ nicht fortgeführt und keine neuen Maßnahmen in diesem Bereich eingeleitet. Dies ist ein großes Versäumnis zu Lasten der Opfer dieser schlimmen Verbrechen.
Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert