
Maßgeblich ist für uns die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass eine unionsrechtliche Verpflichtung gegeben sein muss, damit die Anwendung einer Mindestschwelle in Deutschland bei Europawahlen verfassungskonform ist
Tessa Ganserer/Stefan Kaminski
Maßgeblich ist für uns die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass eine unionsrechtliche Verpflichtung gegeben sein muss, damit die Anwendung einer Mindestschwelle in Deutschland bei Europawahlen verfassungskonform ist
ich möchte zu diesem Thema auf den Offenen Interfraktionellen Brief von meinem Kollegen Max Lucks und anderen Bundestagsabgeordneten hinweisen:
Ein Impfzwang ist für mich aber ein sehr intensiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Menschen und muss deswegen äußerst gut begründet sein. Und im Fall der Corona-Impfung war die Begründung für mich einfach nicht ausreichend.
Es stimmt, keine Impfung kann einen hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion oder einer Übertragung leisten. Eine Gleichstellung verkennt aber das Größenverhältnis bei den Auswirkungen.
Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen
Meiner Ansicht nacht muss daher der Schwerpunkt bei einer effizienten und gerechten Strafverfolgung liegen und nicht beim ständigen Hochschrauben des Strafmaßes